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Energieeffizienzexperte Nichtwohngebäude

17.05.2016

Weiterbildung

(KfW, dena)

Ab 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden in den Programmen 276, 277, 278.

Wie im Wohngebäudebereich wird auch in diesen Programmen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch Sachverständige bestätigt. In diesem Zusammenhang gibt es auf der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eine neue Kategorie als Experte für Nichtwohngebäude.

Hinweis zur Übergangsregelung
Bis zum 30. April 2016 gilt eine Übergangsfrist, in der Personen, die bereits die Module „Beratung (BAFA)“ oder „Planung und Umsetzung (KfW)“ mit einer Prüfung abgeschlossen haben, durch Nachweis einer Weiterbildung im Umfang von 40 +10 Unterrichtseinheiten ohne Prüfung gelistet werden können. Liegen die Nachweise noch nicht vor, müssen sie im Rahmen dieser Übergangsregelung bis spätestens 30. Oktober 2016 der dena nachgereicht werden.

Termine:

06.-08. Juni 2016
20.-22. Juni 2016

Ort: Schulungscenter ZUB, Universitätsstraße 12, 34127 Kassel

  Quelle: www.zub-kassel.de


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