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Energiewende im Gebäudebereich mit Gebäudeenergieberatern HWK umsetzen

12.06.2015

Die Energiewende im Gebäudebereich wird nur gelingen, wenn das große Potenzial an qualifizierten Gebäudeenergieberatern des Handwerks genutzt wird. Handwerksmeister sind häufig die ersten Ansprechpartner der Gebäudeeigentümer, wenn es um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten geht. Diese Anlässe gilt es zu nutzen, um gleichzeitig energieeffiziente Maßnahmen an einem Gebäude umzusetzten“, so Franz-Xaver Peteranderl, Vizepräsident und Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

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Franz-Xaver Peteranderl, Vizepräsident und Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

Foto: www.zdb.de

Die hohe Kompetenz der Gebäudeenergieberater HWK begründet sich in dem beruflichen Karriereweg über den Gesellen, die Meisterqualifikation und einer zusätzlichen Weiterbildung von 240 Stunden zum „Geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk (Gebäudeenergieberater HWK)“. Über das eigene Gewerk hinaus haben sich die Handwerksmeister und Unternehmer durch die Weiterbildung Ingenieurniveau angeeignet. Unabhängig von einzelnen Gewerken bewerten sie Gebäude ganzheitlich. Die Gebäudehülle energieeffizient zu sanieren und eine auf den erforderlichen Energiebedarf abgestimmte Anlagentechnik zu berücksichtigen – damit kennen sich Gebäudeenergieberater HWK bestens aus.

Gebäude sind Unikate, die nach individuellen Ansprüchen und Vorstellungen der Gebäudeeingentümer gebaut wurden. Die Konstruktionen haben sich aufgrund der Entwicklung der Baustoffe, Bauteile und Baujahre weiterentwickelt. Diese Erfahrungen und die fachtheoretischen Hintergründe ermöglichen es dem Gebäudeenergieberater HWK, ein auf das jeweilige Gebäude abgestimmtes Modernisierungskonzept zu entwickeln und somit ein Gebäude ganzheitlich zu optimieren. Die Energieeinsparverordnung spricht in diesem Zusammenhang von einem Sanierungsfahrplan. Ziel ist es dabei, dass ein Gebäudeeigentümer einen Maßnahmenkatalog erhält, mit dem er auch schrittweise sein Gebäude energieeffizient ertüchtigen kann.

Die energetisch bedingten zusätzlichen Investitionen amortisieren sich in der Regel über die Nutzungsdauer. Noch wirtschaftlich wird dies bei ohnehin anstehenden Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, auf dem Dach oder in der Anlagentechnik. „Den Energiebedarf der Gebäude insgesamt zu reduzieren ist auch ein Gebot des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung und rechnet sich wenn es von erfahrenen Fachfirmen ausgeführt wird. Die Unabhängigkeit von Energierohstoffimporten und bezahlbare Energie für die Beheizung unserer Gebäude ist das Ziel. Immerhin werden für die Beheizung etwa 40 % unseres Primärenergiebedarfs verwendet“, so Peteranderl.

Abschließend fordert er, nicht die Anforderungen an Neubauten und den Gebäudebestand weiter zu verschärfen. Mit der EnEV 2014, deren letzte Stufe 2016 einsetzt ist der Niedrigenergiestandard schließlich erreicht. Vielmehr ist alles dafür zu tun, dass der Gebäudebestand energetisch ertüchtigt wird, denn „hier liegt das eigentliche Energieeinsparpotenzial.“

  Quelle: www.zdb.de


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