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Entwurfsfassung des Bundeswirtschaftsministeriums

26.11.2014

„Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“:

Ein zur Beschlussfassung durch das Bundeskabinett vorgesehenes Eckpunktepapier mit Vorgaben für die Umsetzung der im April 2014 veröffentlichten Vergaberichtlinien ist in einer Entwurfsfassung des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden. Das Eckpunktepapier befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien, es können sich also noch Änderungen ergeben. Ein Kabinettsbeschluss soll am 17.12.2014 erfolgen. Naturgemäß befasst sich das Eckpunktepapier nur mit Vergaben mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für diese sieht es Eckpunkte bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien vor, und zwar zu Inhalt und Struktur des zukünftigen Vergaberechts.

Struktur
Vor allem das GWB wird inhaltlich aufgewertet, zahlreiche inhaltliche Fragen sollen zukünftig auf dieser Ebene geregelt werden; ausdrücklich genannt werden die Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren und die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag.

Bei den untergesetzlichen Regelungen soll es eine Struktur geben, die bereits jetzt bei den Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit anzutreffen ist.

Die Regelungen der VOL/A werden, soweit sie nicht im GWB zu finden sein werden, in die VgV aufgenommen und die VOL/A wird im Oberschwellenbereich nicht weitergeführt. Die bisher in der VOF geregelten Vergabeverfahren sollen in der VgV berücksichtigt werden. Für die Vergabe von Bauleistungen wird weiterhin die VOB/A anwendbar sein.

Erhalten bleiben die VgV, SektVO und VSVgV. Für die Vergabe von Konzessionen wird in Umsetzung der Konzessionsvergaberichtlinie eine weitere Verordnung geschaffen.

Was insbesondere im von der VOL/A erfassten Bereich für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte zukünftig an Regelwerken existieren soll, wird konsequenterweise wegen der Beschränkung auf den Oberschwellenbereich nicht angesprochen.

Inhalt
Grundsätzlich soll die Umsetzung der Richtlinien 1:1 erfolgen. Weitere Vorgaben enthält der Entwurf des Eckpunktepapiers unter den Überschriften:
1. Vergabeverfahren vereinfachen und flexibler gestalten
2. Nachhaltige und innovative Beschaffung stärken
3. Regeln zur Eignungsprüfung vereinfachen
4. Tariftreue und Mindestlohn beachten
5. Freiräume für die öffentliche Hand erhalten
6. Vergabe von sozialen Dienstleistungen erleichtern
7. Mittelstandsfreundliche Vergabe gewährleisten
8. Den Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen
9. Korruption und Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen
10. Elektronische Kommunikation für das Vergabeverfahren nutzen
11. Verlässliche Datengrundlage für öffentliche Auftragsvergabe schaffen Prozess der Umsetzung.

Der vorgesehene Zeitplan sieht ein Inkrafttreten der Neuregelungen in-nerhalb der in den EU-Vergaberichtlinien vorgesehenen Umsetzungsfrist vor.

  Quelle: www.forum-vergabe.de


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