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„Erfolg für den Arbeitsschutz“

26.01.2015

Zehn Jahre verboten: Chromathaltiger Zement

Seit zehn Jahren wird Zement in Deutschland nur noch chromatarm eingesetzt und führt nicht mehr zu schmerzhaften Allergien bei den Beschäftigten. Zuvor erkrankten jedes Jahr rund 400 Menschen an der so genannten „Maurerkrätze“. „Es ist ein großer Erfolg für den Arbeitsschutz, dass es seit nun zehn Jahren verboten ist, chromathaltigen Zement in Verkehr zu bringen und zu verwenden.“ Das betonte Dr. Reinhold Rühl, Leiter Gefahrstoffe der Abteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Dafür hatten sich die Berufsgenossenschaften seit vielen Jahren stark gemacht.

Aufgrund seiner technischen Eigenschaften wird Zement seit jeher verwendet, um Bauteile und Bauwerke anzufertigen oder um ihn Baustoffen wie Mörtel und Beton beizumischen. Und seit langem ist die allergische Hautreaktion auf Chromat bekannt, die bei vielen Beschäftigten zunächst Hautrötungen auslöst und schnell in Geschwüre mit Juckreiz sowie schmerzhafte Hautrisse übergeht: Die „Maurerkrätze“, wie die Chromatallergie am Bau auch genannt wird. Der Auslöser, Chromat, bildet sich beim Herstellen des Zements aus dessen natürlichen Rohstoffen.

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Für Maurer und andere Beschäftigte am Bau war chromathaltiger Zement bis 2005 der häufigste Auslöser allergischer Hauterkrankungen.

Foto: bpr / BG BAU

Die beim Umgang mit Zement und zementhaltigen Produkten auftretende Chromatallergie hatte, neben dem Leid für die Betroffenen, auch enorme Kosten zur Folge: Allein in den zehn Jahren zwischen 1996 und 2005 hatten die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft über 136 Millionen Euro für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Renten aufzubringen. Dazu kamen erhebliche Ausfallzeiten auf Grund von Krankmeldungen für die Baubetriebe.

„Deshalb führten wir über viele Jahre zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Zementindustrie, den Herstellern von Zementprodukten, des Baustoff-Fachhandels, der Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörden“, sagte Reinhold Rühl. Das Ziel sei es gewesen, dem Vorbild der skandinavischen Länder zu folgen und dem Zement geringe Mengen von Eisensalz der Schwefelsäure zuzugeben.

Nur höchstens zwei Milligramm Chromat pro Kilogramm Zement (2 ppm) dürfen noch enthalten sein, fordert die betreffende EU-Richtlinie seit 2005. „Damit werden keine Chromatallergien mehr ausgelöst. Jahrelange Diskussionen und Verhandlungen haben sich gelohnt - im Interesse der Menschen an ihren Arbeitsplätzen“, so Rühl.

Dennoch weisen die Experten der BG BAU darauf hin, dass es noch immer zementbedingte Hauterkrankungen gibt, weil auch der Alkaligehalt im Zement die Haut angreifen kann, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden. Zudem bieten auch Lederhandschuhe keinen Schutz gegen den Alkaligehalt und können Chromat-Verbindungen vom Gerben enthalten. Durch den Einsatz nitrilgetränkter Baumwollhandschuhe lassen sich zementbedingte Hauterkrankungen laut BG BAU heute aber ohne weiteres verhindern.

  Quelle: www.bgbau.de


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