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Erneuerbare Energien: Neue Höchstwerte bei Ausschreibungen

18.01.2023

Die Bundesnetzagentur reagiert auf gestiegene Kosten und die Unterzeichnung vergangener Auktionen.

Nun ist es amtlich: Die neuen Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land wurden auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt. „Das soll auskömmliche Einnahmen für Anlagen ermöglichen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft."

Gebotsrückgänge stoppen

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von Anlagen. Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen.

Nächste Ausschreibung endet am 1. Februar 2023

Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur im vergangenen Dezember erweitert: Die Bundesnetzagentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemacht. Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

  Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20221227_Hoechstwerte


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