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Erste Runde der Erörterungstermine zur festen Fehmarnbeltquerung beendet

25.11.2015

Am Donnerstag, den 19. November 2015 fand in Kiel der vorerst letzte Termin der ersten Anhörungsrunde zur festen Fehmarnbeltquerung statt.

Die zwei Wochen dauernden Anhörungen umfassten zahlreiche, aber längst nicht alle der durch Umweltverbände sowie Privatpersonen und betroffene Unternehmen in das Verfahren eingebrachten Einwendungen. Diese wurden auf dem Stand der bislang durch die Vorhabenträger Femern A/S und LBV Kiel vorgelegten Unterlagen erörtert. Hierbei stellte sich allerdings schnell heraus, dass viele der zu erörternden Dokumente zum Zeitpunkt der Anhörungen bereits veraltet waren, hierunter z.B. die Verkehrsprognose sowie mehrere umweltrelevante Fachbeiträge. Darüber hinaus befanden sich eine Vielzahl der zu erörternden Unterlagen, parallel zu den Erörterungsterminen, entweder schon in der Überarbeitung oder sollen gar erst in Zukunft durch Femern A/S erstellt werden. So auch das für Scandlines besonders entscheidende seeseitige Sicherheitskonzept während der Tunnelbauphase, zu dem bisher nur unzureichendes Daten- und Planungsmaterial vorgelegt wurde.

Die eklatanten Mängel in den Sicherheitskonzepten zeigten sich auch im Bereich der gesamten Tunnelsicherheit. Hier konnte Femern A/S weder die Grundlagen des Sicherheitskonzeptes oder auch nur Risikoanalysen erläutern, noch wenigstens zu den gefährlichsten Szenarien wie Bränden mit starker Rauchbildung in den Tunnelröhren und diesbezüglichen Rettungskonzepten konkret Stellung nehmen. Darüber hinaus konnte Femern A/S keine schlüssige Auskunft darüber geben, wie sich die Tunnelstruktur bei schwerwiegenden Ereignissen wie Explosionen (Gefahrgüter) oder lang anhaltenden Bränden verhält und ob eine Flutung des Unterwassertunnels sicher ausgeschlossen werden kann.

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Foto: www.scandlines.com

Der von einem schweizerischen Ingenieurbüro hinzugezogene Tunnelsicherheits- und Tunnellüftungsexperte Axel Bassler zeigte während des Erörterungstermins auf, dass das im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) gültige Regelwerk in maßgeblichen Punkten nicht eingehalten wird. Die Vorhabenträger verwiesen diesbezüglich darauf, dass gemäß Staatsvertrag das deutsche Regelwerk nicht einschlägig und damit auch nicht zwingend zu erfüllen sei. Es wäre ausreichend, das dänische Regelwerk zu erfüllen. Weiter vertrat Femern A/S die Ansicht, dass Abweichungen von geltenden Sicherheitsstandards durchaus nach unten zulässig seien.

Alleine die Unvollständigkeit und mangelnde Aktualität der Dokumente wird zwangsweise ein Planänderungsverfahren nach sich ziehen. Letztlich bestand zu keiner einzigen der in diesen zwei Wochen erörterten relevanten Einwendungen Einigkeit zwischen dem Vorhabenträger Femern A/S und den zahlreichen Einwendern. Alle bereits schriftlich eingereichten circa 3.100 Einwendungen bleiben daher in vollem Umfang auch nach den Erörterungsterminen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn einzelne Kritikpunkte in Kiel erst gar nicht diskutiert wurden. Diese bleiben selbstverständlich auch für das weitere Verfahren bestehen.

Dazu Søren Poulsgaard Jensen, CEO Scandlines: „Die Erörterungstermine haben trotz intensiver Vorbereitung der Einwender und einer Dauer von zwei Wochen weniger zur Klärung der zahlreichen offenen Streitpunkte und Konsensfindung beigetragen, als vielmehr offenbart, wie viel Arbeit noch vor Femern A/S liegt, um eine rechtssichere Grundlage für die deutsche Planfeststellung zu schaffen. In der derzeitigen Form sind die Unterlagen nicht einmal ansatzweise planfeststellungsfähig. Im weiteren Verlauf hoffen wir, dass Femern A/S die Unterlagen endlich auf einen angemessenen Stand bringt und anschließend erneut in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit persönlicher Anhörung der Einwender diskutiert. So weit sind wir aber noch lange nicht.“

Wann die Vorhabenträger diese aktualisierten und erweiterten Unterlagen der Anhörungsbehörde in Kiel vorlegen können, ist derzeit noch nicht abzusehen. Es ist zudem zweifelhaft, ob eine weitere Planänderung direkt zu einem Planfeststellungsbeschluss führen würde. Selbst weniger umfangreiche Planfeststellungsverfahren resultieren oft erst nach mindestens zwei Planänderungen in einem Planfeststellungsbeschluss. So auch das im Zusammenhang mit der festen Fehmarnbeltquerung stehende Verfahren für die Straßenhinterlandanbindung über die B 207, welches erst nach drei Planänderungsverfahren zu einem Planfeststellungsbeschluss führte. Gegen diesen Beschluss wurden im Übrigen mehrere Klagen erhoben, weshalb er momentan vor dem OVG Schleswig verhandelt wird. Auch er unterliegt damit erneut einer umfassenden und zeitintensiven Prüfung.

„Wir warten nun auf alle von Femern A/S noch zu liefernden Unterlagen, um diese dann genau zu prüfen. Anschließend werden wir sicher wieder gemeinsam mit zahlreichen privaten Einwendern, Interessengruppen und Umweltverbänden darauf drängen, dass auch die geänderten Planfeststellungsunterlagen in einem umfassenden Erörterungsverfahren diskutiert werden können“, so Poulsgaard Jensen.

  Quelle: www.scandlines.com


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