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Erste Zahlen zur Überschusserlösabschöpfung nach Strompreisbremsengesetz

06.09.2023

Der Mechanismus der Überschusserlösabschöpfung, eingeführt zur Finanzierung der Strompreisbremse, zeigt erste Ergebnisse im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023.

 

Geldscheine Euro

 

Im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023 wurden erste Zahlen bezüglich der Überschusserlösabschöpfung veröffentlicht. In diesem Zeitraum beliefen sich die gemeldeten Überschusserlöse auf etwa 417 Millionen Euro. Diese Maßnahme wurde im Energiekrisenjahr 2022 eingeführt und hatte eine zeitliche Begrenzung. Der Mechanismus gemäß den §§ 13 ff. des Strompreisbremsengesetzes begann am 1. Dezember 2022 und endete am 30. Juni 2023.

Überschusserlösabschöpfung und ihre Zielsetzung

Der Mechanismus der Überschusserlösabschöpfung zielt darauf ab, die Überschusserlöse von Anlagenbetreibern, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, zur Finanzierung der Strompreisbremse zu verwenden. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um Zufallsgewinne im Stromsektor abzuschöpfen und damit die Entlastung von Haushalten und Unternehmen zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Anlagenbetreiber einen Anteil ihrer Erlöse abführen, der zur teilweisen Finanzierung der Entlastungsbeträge für Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Stromabrechnungen verwendet wird.

Bestimmung der Überschusserlöse

Überschusserlöse liegen vor, wenn die Erlöse am Strommarkt die typischen Kosten der Stromerzeugung übersteigen. Um sicherzustellen, dass nur tatsächliche Überschusserlöse abgeschöpft werden, werden angemessene Sicherheitszuschläge berücksichtigt. Von den ermittelten Überschusserlösen werden 90 Prozent abgeschöpft.

Die Berechnung der abzuschöpfenden Beträge erfolgt anhand der stündlichen Strompreise am Spotmarkt zu bestimmten Zeitpunkten. Hierbei werden die Referenzerlöse anhand der Spotmarktpreise ermittelt und um Referenzkosten sowie einen Sicherheitszuschlag für die eingespeiste Strommenge bereinigt. Die Spotmarktpreise sind entscheidend für die Höhe der abzuschöpfenden Beträge.

Auswirkungen sinkender Strompreise

Sinkende Strompreise beeinflussen sowohl die Höhe der abzuschöpfenden Beträge als auch die Kosten der Strompreisbremse. Die Höhe der Entlastungssummen für Letztverbraucher hängt von den Strompreisen ab, was dazu führt, dass der Staat weniger für die Entlastung ausgeben muss. Somit sind auch die Kosten der Strompreisbremse niedriger als ursprünglich erwartet und belaufen sich derzeit auf etwa 9 Milliarden Euro.

Ausblick auf den zweiten Abrechnungszeitraum und die Solidarity Contribution

Für den zweiten Abrechnungszeitraum der Überschusserlösabschöpfung, der im Juni 2023 endet, werden im November 2023 Informationen zur Abschöpfung erwartet. Parallel dazu wurde auf EU-Ebene im Krisenjahr 2022 die Solidarity Contribution eingeführt, die auf Unternehmen im Erdöl, Erdgas und Kohlesektor abzielt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Wirtschaft im Energiebereich stabil zu halten und die Auswirkungen der Energiekrise einzudämmen.

  Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230818-erste-zahlen-zur-ueberschusserloesabschoepfung-nach-strompr


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