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Erster Prozess vorm Oberlandesgericht gegen VW

01.08.2019

Abgasskandal:

Am Mittwoch startete der erste Abgasskandal-Prozess des Verbraucherportals rightnow.eu vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die zuständigen Richter machten bereits deutlich, dass wohl sie der Argumentation von rightnow.eu folgen werden und Käufer von manipulierten Fahrzeugen demnach Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises ihres betroffenen Autos haben. Einen ähnlichen Fall konnten die Rechtsanwälte von rightnow.eu bereits im Juni vor dem OLG Koblenz (Urteil v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18) gewinnen. Es war das deutschlandweit erste Abgasskandal-Urteil gegen VW vor einem Oberlandesgericht.

Erster Frankfurter OLG-Prozess im Abgasskandal
Es ist der erste Fall im Abgasskandal, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die Volkswagen AG als Beklagte entscheidet. Zuvor hatte das Landgericht Darmstadt in dem Fall noch zugunsten der Volkswagen AG entschieden, weshalb rightnow.eu in Berufung ging. Konkret ging es um einen im Februar 2015 erworbenen AUDI Q5. Kurze Zeit nach dem Erwerb machte AUDI den Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass er sein Fahrzeug einem Software-Update unterziehen lassen müsse. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main könnte es demnach als erwiesen ansehen, dass die Volkswagen AG massenhaft manipulierte Fahrzeugmotoren des Typs EA189 auf den Markt gebracht und in Millionen Fahrzeuge der Marken des Volkswagenkonzerns hat verbauen lassen. Dieses Verhalten sieht das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als im besonderen Maße verwerflich und damit als sittenwidrig an. Ein abschließendes Urteil in dem Prozess wird am 2. Oktober erwartet.

Es bleibt offen, ob die AUDI AG selbst haften muss
Ob neben der Volkswagen AG auch die AUDI AG, aufgrund der damaligen zahlreichen Verknüpfungen auf Vorstandsebene, für den entstandenen Schaden haften muss, wollte der das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen noch nicht abschließend beantworten. Ende Juni kam an die Öffentlichkeit, dass AUDI im Abgasskandal wohl eine größere Rolle gespielt hat, als bisher angenommen. Demnach soll der Ingolstädter Autobauer manipulierte Motoren noch bis 2018 ausgeliefert haben.
„Es freut uns sehr, dass das OLG Frankfurt am Main unserer Argumentation nahezu vollständig folgt und hierdurch die Rechte der Verbraucher stärkt. Den Käufern von manipulierten Fahrzeugen stehen umfassende Ansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern zu. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun“, sagt Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu.

  Quelle: www.tonka-pr.com


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