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Erstmals wieder weniger Betriebe im baden-württembergischen Handwerk

27.02.2015

Zum ersten Mal seit 2008 ging der Betriebsbestand im baden-württembergischen Handwerk leicht zurück. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren 132.607 Betriebe bei den acht Handwerkskammern eingetragen. Das waren 215 Betriebe oder 0,2 % weniger als vor einem Jahr. Die Zuwächse bei den zulassungsfreien Berufen konnten die Abgänge bei den übrigen Gruppen nicht kompensieren, teilte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) mit.

Im zulassungspflichtigen Handwerk weist die Statistik mit 81.814 Handwerksunternehmen ein Minus von 817 Betrieben aus. Die Zahl der Neueintragungen sank zum zweiten Mal seit 2012 auf unter 4.000. „Die gute Arbeitsmarktlage und Fachkräfteengpässe führen dazu, dass sich viele Handwerker eher für eine abhängige Beschäftigung entscheiden“, vermutet Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Gleichzeitig ist die Zahl der Abgänge deutlich auf 4.798 (+ 6%) gestiegen. Zumindest teilweise sei dies dem demografischen Wandel geschuldet: „Wo qualifizierte Nachfolger oder Übernehmer fehlen, da schließen sich die Tore der Werkstatt“. Im zulassungsfreien Handwerk waren 26.897 Betriebe bei den Kammern im Land eingetragen, 804 Betriebe mehr als zu Jahresbeginn (+3,1 %). Mittlerweile gehört jeder fünfte Betrieb im Land in diese Gruppe. Einige der neuen Betriebe werden jedoch nur im Nebenerwerb geführt. Im handwerksähnlichen Gewerbe waren die Zahlen rückläufig. Mit 23.842 Betrieben gab es 200 oder 0,8 % weniger als zu Jahresbeginn.

„In den nächsten Jahren wird die Anzahl der Betriebsinhaber, die vergeblich nach einem Nachfolger Ausschau halten, weiter steigen“, befürchtet Möhrle. Bund und Land seien gefordert, gute Rahmenbedingungen für Gründungen und Übergaben zu schaffen. Viele Inhaber wünschten sich eine familieninterne Übergabe. Dies dürfe nicht durch handwerksferne Lösungen bei der Reform der Erbschaftsteuer zunichte gemacht werden. Insbesondere die Ausgestaltung der Lohnsummenregel bereitet dem Handwerk Sorgen. Möhrle: „Selbst bei Betrieben mit 15 Beschäftigten kann sich ein ungeplanter Ausfall einer Person noch so stark auf die Lohnsumme auswirken, dass Nachzahlungen fällig werden“.

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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