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Es gibt Grenzen in der Festlegung von Wertungsgrundlagen

02.04.2014

VK Bund:

Verwendet ein Auftraggeber mehrere Zuschlagskriterien, so ist er nicht völlig frei in der Gewichtung. Eine Gewichtung von weniger als 10 % für ein Kriterium ohne weitere Bewertungsmatrix ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip im Vergaberecht.

Sachverhalt:
Im vorliegenden Sachverhalt wurde eine Bauleistung im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Zuschlagskriterium sollte das wirtschaftlich günstige Angebot nach den in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien sein. In einer Anlage zu den Vergabeunterlagen wurden die Wertungskriterien wie folgt eingestuft: Preis mit 90 % und Technischer Wert mit 10 %. Der Technische Wert wurde weiter untergliedert in Bauverfahren und Bauablauf, mit jeweils 5 %.
Ein unberücksichtigt gebliebener Bieter rügte die Vergabeentscheidung u. a. damit, dass die Gewichtung der Zuschlagskriterien gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verstoße.

Beschluss:
Im Ergebnis hält die Vergabekammer den Antrag zwar für zulässig aber unbegründet. Im Unterschied zur Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Dü Beschl. v. 27.11.2013 - VII Verg 20/13), in der eine unzulässige Gewichtung festgestellt wurde, ist die im vorliegenden Fall gegebene Gewichtung innerhalb der Bewertungsmatrix jedoch ausreichend, um als vergaberechtskonform zu gelten. Der zu bewertende Sachverhalt des OLG Düsseldorf enthielt dagegen eine Gewichtung von Zuschlagskriterien wie folgt: Preis 95 % und Terminplanung 5 % ohne weitere Be-wertungsmatrix. Eine Gewichtung von nur 5 % eines Kriteriums ohne weitere Untergliederung sei eindeutig als „Alibifunktion“ einzustufen. Eine sachgerechte Überprüfung der Wertung ist damit ausgeschlossen. Ausgehend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf geht die Vergabekammer soweit, zu sagen, dass eine Gewichtung mit 5% oder kleiner per se als unbedeutendes Maß einzustufen ist und somit nicht als vergaberechtskonform gelten kann. Im Ergebnis hat die Vergabekammer Bund den vorliegenden Sachverhalt richtig entschieden, da der Technische Wert mit 10 % bewertet und dieser nochmals untergliedert worden ist. Es bleibt aber die Entscheidung der Zweiten Instanz abzuwarten.

Praxistipp:
Im Hinblick auf die bestehenden Unsicherheiten, kann es nur ratsam sein, im Falle mehrerer Zuschlagskriterien mindestens 10 % Gewichtung als Maß heranzuziehen. Zusätzlich sollte ein entsprechendes Bewertungssystem bei jedem Kriterium hinterlegt werden. Schlichte „ja/nein“ Kriterien gilt es zu vermeiden.

Die Entscheidung der Vergabekammer Bund vom 14.01.2014 (VK 2-118/13) finden Sie im Internet unter: www.grenzen-der-festlegung-von-wertungsgrundlagen-vk-bund-beschluss-v-14-01-2014-vk-2-11813/

Den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.11.2013 (VII Verg 20/13) finden Sie im Internet unter:
www.zuschlagskriterien-darf-keine-alibifunktion-zukommen-olg-dsseldorf-beschluss-v-27-11-2013-vii-verg-2013/

  Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. / Ausgabe März 2014


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