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Europäische Kommission billigt Fernwärme-Förderung

05.09.2022

Ziel ist die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen


Die Europäische Kommission hat die deutsche Regelung zur finanziellen Förderung grüner Fernwärme gebilligt. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll künftig den Ausbau von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme vorantreiben.
Antragsberechtigt sind Betreiber von Wärmenetzen und solche, die es werden wollen. Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent sind möglich. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro Fördergelder bereit. Das Programm soll Mitte September starten und ist bis 30. August 2028 befristet. Zuständig wird das Bundesamt BAFA sein.


Hintergrund des Förderprogramms


Deutschland hatte das Förderprogramm zur Umstellung der Wärmenetze auf Treibhausgasneutralität und zum Bau neuer klimaneutraler Netze im Juni 2022 bei der Kommission angemeldet. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Durch die Maßnahme werden Machbarkeitsstudien für den Bau und Transformationspläne für bestehende Fernwärmenetze mit bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt. Sie müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Ein weiteres Fördermodul sind Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent für den Bau neuer Fernwärmesysteme und den Umbau von Bestandsnetzen, bei denen erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen.


Dieselbe Förderhöhe gilt als besondere Neuerung nun auch für Einzelmaßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme sowie für die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie die Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme. Weitere wichtige Innovation ist, dass für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen und Wärmepumpen Betriebskostenzuschüsse erhalten werden können.
Ziel ist, dass durch die Regelung pro Jahr rund 700 Megawatt Leistung für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen installiert wird, wodurch Einsparungen bei Treibhausgasemissionen von vier Millionen Tonnen CO2 erreicht werden sollen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.

  Quelle: www.umweltwirtschaft.com


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