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Fachkräftemangel?

25.05.2018

Agentur für Arbeit fördert gering Qualifizierte / Neue Job-Chancen als Elektrofachkraft

Wer im Elektrohandwerk durchstarten möchte, aber bisher als Helfer gearbeitet hat, kann sich mit der Vorbereitung zur Externenprüfung für den Erwerb des Gesellenbriefes qualifizieren. Innerhalb eines halben Jahres kann sich der Teilnehmer somit zum Elektroniker im Bereich Energie- und Gebäudetechnik ausbilden lassen.

Diese Maßnahme wird über das Projekt „WeGebAU“ von der Agentur für Arbeit gefördert – so werden die Lehr- und Anfahrtskosten zu 100 Prozent übernommen. Der Betrieb kann einen Arbeitsgeldzuschuss in Höhe von 50 Prozent beantragen.

Bestes Beispiel für den Erfolg des Programms ist das Unternehmen Horst Busch Elektro-Technik GmbH. Bereits seit Jahren rekrutiert sie regelmäßig Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit. „In den letzten vier bis fünf Jahren konnten wir zirka 50 neue Mitarbeiter qualifiziert ausbilden lassen“, so Michael Gantenberg, Prokurist bei Horst Busch, „dies führt dazu, dass der aktuelle Fachkräftemangel besser aufgefangen werden kann.“

Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Das Unternehmen muss im Vorfeld der Maßnahme einen Vertrag mit dem Teilnehmer schließen und verpflichtet sich, diesen für die Zeit des Lehrgangs freizustellen. Interessierte Unternehmen können sich bei der Agentur für Arbeit ausführlich beraten lassen, zudem werden geeignete Personen von der Agentur vermittelt.

Das BZE Bildungszentrum Elektrotechnik Hamburg bietet seit über zehn Jahren den Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung zum Elektroniker (m/w) Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik an. „Bereits über 400 Absolventen haben dadurch eine neue Chance auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt erhalten“, erklärt BZE Bereichsleiter Stefan Klemm. Für Unternehmen eine gute Alternative. Sie binden und entwickeln ihr künftiges Personal über eine geförderte Weiterbildung und erhalten danach neue Fachkräfte.

BZE Logo 4c-1.jpg

Dabei werden alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt sowie in Theorie und Praxis eingehend geübt. Mit Abschluss der Gesellenprüfung erlangt der Teilnehmer die Befähigung zur anerkannten Elektrofachkraft mit einem vollwertigen Berufsabschluss. Beste Voraussetzung, um beruflich durchzustarten – denn ein anerkannter Abschluss ist nach wie vor die beste Basis für ein gesichertes Einkommen und die Perspektive auf einen festen Arbeitsplatz.

Wer ist berechtigt für die Weiterqualifizierung?
Der Lehrgang ist für alle Teilnehmer interessant, die mindestens fünf Jahre nachweislich im Elektrohandwerk oder aber vergleichsweise in der Elektroindustrie gearbeitet haben. Das können beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund sein, die einen Abschluss in ihrem Heimatland gemacht haben, der aber in Deutschland nicht anerkannt ist, gleichsam geflüchtete Menschen oder eben auch Menschen, die ihre Ausbildung abgebrochen oder aber die Prüfung nicht bestanden haben. Die Komplexität des Berufsbildes macht allerdings mindestens ein Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen erforderlich. Der Kurs umfasst in komprimierter Form die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung und die Inhalte der Lernfelder des Ausbildungsrahmenplans. Mit dieser fundierten Vorbereitung können die Teilnehmer sehr gut vorbereitet die Gesellenprüfung Teil I und Teil II in Theorie und Praxis antreten. Der sechsmonatige Kurs startet jeweils im ersten und dritten Quartal eines jeden Jahres.

Übrigens können sich auch ältere Interessenten für den Arbeitsmarkt qualifizieren, es gibt keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist:
• Lehrlinge, die ihre Ausbildung nicht abgeschlossen haben

• Teilnehmer, dessen ausländischer Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist

• Klassische Helfer, die mehr als fünf Jahre als Helfer im Elektrohandwerk tätig sind

Ansprechpartner: Stefan Klemm, Tel. 040 / 25 40 20 - 31, E-Mail: klemm@nfe24.de

  Quelle: www.nfe24.de


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