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Fachtagung Vergaberecht - Netzwerkveranstaltung für Praktiker und Experten in Berlin

08.03.2013

Zweitägige Veranstaltung über das aktuelle Vergaberecht in Praxis und Rechtsprechung

Am 18. und 19. April 2013 findet im Berliner Abacus Tierpark Hotel die vom Kommunalen Bildungswerk e.V. veranstaltete Fachtagung Vergaberecht unter dem Titel "Das aktuelle Vergaberecht in der Praxis und Rechtsprechung" statt. Diese Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der führenden Fachtagungen für Experten des Vergaberechts im öffentlichen Bereich entwickelt.

Auch das Jahr 2013 wird auf dem Gebiet des Vergaberechts viele Neuerungen bringen. Nachdem schon im Dezember 2011 in Brüssel die von der EU-Kommission novellierten Richtlinienvorschläge zur öffentlichen Auftragsvergabe verhandelt wurden, werden noch in diesem Frühjahr die rechtskräftigen Beschlüsse erwartet. Deshalb soll schon jetzt auf der Fachtagung Vergaberecht ein Ausblick auf die kommenden Änderungen gewagt werden. Zusätzlich wird auf Bundesebene aktuell über verbesserte Normen der Korruptionsprävention bei der öffentlichen Auftragsvergabe debattiert. Auch hier sollen die Entwicklungen im Rahmen der Fachtagung skizziert werden.

Die aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht - (nicht) immer im Einklang mit der praktischen Anwendung?

Für Kommunen und ihre Stadtwerke hat das Vergaberecht eine herausragende Bedeutung. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, das teils hoch-komplexe Vergaberecht effizient und rechtssicher zu beherrschen. Welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Vergabe erfüllt sein müssen, und welche neuen Herausforderungen in Konsequenz aus den EU-Verordnungen für Kommunen hervorgehen, auch darüber soll die Fachtagung Vergaberecht informieren.

Des Weiteren wird die Tagung die Novelle des Vergaberechts aus dem Jahr 2009 beleuchten und sich unter anderem mit der Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschäftigen. Vor allem die konkrete Anwendung der aktuellen Fassungen der Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOL und VOF soll auf der Tagung aufgezeigt werden. Die bayrischen Besonderheiten zum Vergaberecht, die sich aufgrund einer Änderungsbekanntmachung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern von 2011 für öffentliche Auftraggeber ergeben haben, werden ebenfalls behandelt, immerhin leiten sich hieraus besondere Problemlagen im Umgang mit Interessenbekundungen von Bietern bei "beschränkten Ausschreibungen" ab.

Das Vortragsprogramm der Tagung wird abgerundet durch Ausführungen zum Rechtsschutz bei unterschwelligen Vergaben und durch einen Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vergaberecht. Dieser bezieht zumeist dann Stellung zu vergaberechtlichen Fragen, wenn es um Schadensersatzansprüche geht. Damit erhält der Bundesgerichtshof auch Einfluss auf die Auslegung und laufende Anwendungspraxis des Vergaberechts, weswegen die Fachtagung dessen Rechtsprechung der letzten Jahre aufgreift.

Unterschwellige Vergabe, Inhouse-Geschäfte und typische Vergabefehler - Anwendungssicherheit für die Berufspraxis herstellen

Kommunen nutzen gerne und häufig die Möglichkeit von Ausschreibungen als sogenannte Inhouse-Geschäfte, die es Städten und Gemeinden ermöglichen, öffentliche Aufträge vergaberechtsfrei an eine von ihm kontrollierte Gesellschaft oder Einrichtung zu vergeben. Auch wenn diese Möglichkeit auf kommunaler Ebene, insbesondere für Tochtergesellschaften wie die Stadtwerke und andere kommunale Träger, interessant scheint, müssen in der Praxis dafür immer auch besondere Richtlinien befolgt werden, um die Voraussetzungen für eine Inhouse-Direktvergabe in einer bestimmten gegebenen Beschaffungskonstellation zu erfüllen. Welche Anforderungen an zulässige intra- und interkommunale Inhouse-Beauftragungen erfüllt sein müssen, und wie der Europäische Gerichtshof und die deutschen Gerichte dazu urteilen, auch das wird die Fachtagung Vergaberecht thematisieren.

Es wird auch zu guter Letzt zu klären sein, wie Vergabefehler, oft hervorgerufen durch "freie" Formulierungen der Vergabeunterlagen, durch fehlende oder unvollständige Bewerbungs- und Vertragsbedingungen und durch Verkennung des Angebots- und Zuschlag-Prinzips, zu vermeiden sind. Hier kann unkompliziert durch Rückgriff auf die in den Vergabehandbüchern der öffentlichen Auftraggeber enthaltenen Formulare Abhilfe geschafft werden, die im Rahmen der Tagung ebenfalls vorgestellt werden.

Die Fachtagung Vergaberecht 2013 wird damit einen sachkundigen Überblick über gesetzliche Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung bieten und bei der Lösung typischer Fragen aus der Praxis helfen. Zu diesem Zweck werden Verfahrenshilfen wie Formularmuster und Checklisten vorgestellt und gängige Verfahren und Prozesse aufgezeigt.

Termin: 18.-19. April 2013 (Berlin)

Das vollständige Tagungsprogramm kann abgerufen werden unter: http://www.vergabetagung.de

Für weiterführende Fragen zur Fachtagung Vergaberecht steht das Kommunale Bildungswerk e. V. zur Verfügung: Tel. 030-29 33 50-0 oder per Mail unter: info@kbw.de

  Quelle: www.kbw.de


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