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Fahrtenbuch statt 1-Prozent-Methode

09.12.2016

Den Jahreswechsel zur Umstellung nutzen

Einen Geschäftswagen fahren zu können, ist für viele Angestellte eine tolle Sache. Allerdings bewertet der Fiskus dies als geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Dafür kommen zwei Verfahren in Frage: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode. Viele entscheiden sich für die deutlich weniger aufwändige Pauschalversteuerung mit monatlich einem Prozent des Bruttolisten-Neupreises. Das ist bequem, kann aber auch richtig teuer werden.

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Es kann sich finanziell lohnen zum Jahreswechsel von der bisherigen Pauschalversteuerung auf ein elektronisches Fahrtenbuch um-zusteigen. Empfehlenswert sind durchdachte GPS-Lösungen wie das Logbook.

Foto: vege/Fotolia/txn

Da der Gesetzgeber einen unterjährigen Wechsel der Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils nicht zulässt, bietet sich die nächste Möglichkeit ab dem 1. Januar 2017. Wer einen Dienst- oder Geschäftswagen fährt, sollte bis dahin nachrechnen, denn mitunter lässt sich im Vergleich zur 1-Prozent-Methode richtig viel Geld sparen.

Ein Wechsel zum Fahrtenbuch empfiehlt sich vor allem, wenn diese beiden Punkte zusammenkommen:
• der Dienstwagen hat einen vergleichsweise hohen Neupreis
• er wird nur wenig für Privatfahrten genutzt.

Ist dies der Fall, kann die jährliche Ersparnis beträchtlich sein. Der Aufwand für das Führen eines Fahrtenbuchs muss zwar noch gegengerechnet werden, allerdings hat sich die früher sehr zeitaufwändige handschriftliche Arbeit in der letzten Zeit extrem vereinfacht. Mittlerweile gibt es automatische Varianten, die wesentliche Teile der Arbeit übernehmen. Das Prinzip ist einfach und effektiv: Eine im Auto angebrachte GPS-Box zeichnet jede noch so kurze Fahrt zuverlässig mit Start- und Endpunkt, Datum, Uhrzeit und Kilometerzahl auf. Daten, die der Fahrer bei einem handschriftlichen Fahrtenbuch mehrmals täglich aufwändig aufschreiben muss. Das fordert Zeit und Disziplin. Zudem reicht schon ein kurzer nicht dokumentierter Abstecher zum Imbiss in der Mittagspause, schon entsteht im Fahrtenbuch eine Lücke, die bei der Steuerprüfung negativ auffällt.

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Das Logbook von Bornemann führt sich als elektronisches Fahrtenbuch fast von allein. Wer die Nutzung seines Firmenwagens über die 1-Prozent-Regel pauschal versteuert, sollte nachrechnen, ob sich der Wechsel zu einem GPS-Fahrtenbuch lohnt.

Foto: Bornemann.net/txn

Dies kann beim elektronischen Fahrtenbuch wie dem Bornemann Logbook nicht passieren: Die gesammelten Daten werden an ein Rechenzentrum weitergeleitet und sind über jeden Browser per Internet abrufbar. Der Zweck der Fahrt sowie Kundenname und -adresse werden zeitnah nachgetragen – beispielsweise via App während der Wartezeit auf einen Termin. So ist es ganz einfach möglich, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Und das kann sich durchaus lohnen, wie ein Beispiel als vereinfachte Berechnung zeigt: Betragen die Aufwendungen für einen Geschäftswagen in der Gesamtsumme 10.000 Euro im Jahr und das Auto wurde zu 20 % privat genutzt, müssen 2.000 Euro versteuert werden. Bei der 1-Prozent-Regelung könnte die Sache deutlich teurer werden: Angenommen, der Dienstwagen hat einen Neupreis von 50.000 Euro, so müssten 6.000 Euro (12 x 500 Euro) versteuert werden.

Weitere Informationen unter www.bornemann-fahrtenbuch.de und bei steuerlichen Beratern.

  Quelle: txn.


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