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Farbwechsel der Dachziegel ist kein Mangel

18.01.2022

Der Dachdecker verwendete schwarz glasierte Ziegel, die nach zwei Jahren rot wurden. Doch gilt dies nicht als Mangel. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Der Fall
Ein Dachdecker sollte zur Abdeckung des Daches "schwarz glasierte" Ziegel verwenden. Zwei Jahre später beschwerte sich ein Kunde, dass die Dachziegel ursprünglich schwarz waren, jetzt einen roten Schimmer aufweisen. Er forderte den Vorschuss auf, die Kosten für die Behebung des Mangels.

Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Bamberg und des Bundesgerichtshofs konnten keine Lücken ausfindig machen. Der Kunde hat keinen "tiefschwarzen" Stein bestellt. Leichte Farbnuancen müsse er daher tolerieren. Auffällige Farbabweichungen der verlegten Ziegel sind nicht zu sehen. Eine Abweichung der Qualität sei erst dann gegeben, wenn der Farbumschlag in einer Entfernung von sechs bis zehn Metern zu sehen sei, so die Richter. Hier seien nur bei geringem Abstand und sehr genauem Hinsehen rötlich-braune Schattierungen zu erkennen.

Laut Richter handelt es sich um minimale optische Mängel ohne Funktionsänderung. Sie ermöglichten es dem Handwerker, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ein Dach komplett ohne Funktionsmängel allein aufgrund minimaler Farbveränderungen einzudecken, bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand. Zu Recht habe es deshalb der Dachdecker abgelehnt, selbst nachzubessern oder einen Kostenvorschuss zu leisten.

  Quelle: www.handwerksblatt.de


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