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Feinstaubbelastung durch Baumaschinen

29.07.2016

Gerade in Großstädten wie Berlin sind Baumaschinen eine wichtige Quelle für Dieselpartikel, die in besonderem Maße zur Feinstaubbelastung beitragen. Baumaschinen tragen inzwischen in der gleichen Größenordnung wie der Straßenverkehr zur Belastung mit Dieselpartikeln bei.

Das Land Berlin stellt deshalb bei der Beauftragung öffentlicher Bauleistungen an viele der eingesetzten Baumaschinen Umweltanforderungen, die in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) festgelegt sind. Zur Vereinfachung hat die Senatsumweltverwaltung ein farbiges Plakettensystem eingeführt.

Im Interview mit Martin Schmied, Leiter Abteilung I 3 „Verkehr, Lärm und räumliche Entwicklung“ im Umweltbundesamt, nach Strategien zur Senkung der Feinstaubbelastung in deutschen Großstädten.

Herr Schmied, wie ist es aktuell um die Feinstaubbelastung in Großstädten wie Berlin bestellt?
Nach wie vor werden die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung an vielen städtischen Messstellen in Deutschland überschritten – obwohl die europäische Luftqualitätsrichtlinie bereits seit dem 1. Januar 2005 die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten verpflichtend festschreibt. Mobile Maschinen, wie beispielsweise Baumaschinen, sind dabei eine wichtige Quelle für Luftschadstoffemissionen. Sie tragen zwar nur wenig zur städtischen Hintergrundbelastung bei, können aber vor allem lokal zu erheblichen Zusatzbelastungen führen. Die Partikelemissionen der mobilen Maschinen liegen in Deutschland heute etwa so hoch wie die des gesamten Straßenverkehrs. Insbesondere in urbanen Bereichen werden diese Anteile zukünftig weiter zunehmen.

Welches sind die Ursachen für die zu hohen Emissionen von Baumaschinen?
Ein wichtiger Grund ist, dass die bisherigen Abgasgrenzwerte weniger streng sind als im Straßenverkehr und teilweise auch noch viele ältere Maschinen mit Dieselmotoren eingesetzt werden.

Zwar gelten seit dem Jahr 2014 europaweit die neuen Emissionsgrenzwerte der Stufe IV für alle neu in Einsatz gebrachten, nicht straßengebundenen Maschinen. Diese Emissionsgrenzwerte erfordern für Maschinen zwischen 56 kW und 560 kW im Vergleich zur Vorgängerstufe IIIB eine Reduzierung der Stickoxide zwischen 80 und 90 %. Für Partikel wurden die Grenzwerte hingegen nicht verschärft. Die aktuelle Grenzwertgesetzgebung forciert damit nicht den Stand der Technik und erfordert nicht den Einsatz eines geschlossenen Dieselpartikelfilters. Dies wird erst ab dem Jahr 2020 mit der gerade verabschiedeten Abgasstufe V erforderlich, welche auch Partikelanzahlgrenzwerte vorschreiben wird. Daher werden heute noch Baumaschinen neu beschafft, die oft keinen Partikelfilter haben, obwohl technisch schon heute wirkungsvoll die Partikelfilter mit einem Filter reduziert werden könnten.

Welche Umweltentlastungen können durch den Einsatz von emissionsarmen Baumaschinen erreicht werden?
Die Nachrüstung der Baumaschinen mit geschlossenen Partikelfiltern, die eine Filtereffizienz von über 99 % haben, könnte nicht nur die Feinstaubmissionen insgesamt, sondern auch den Ausstoß der besonders gesundheitsgefährdenden feinen Partikel und damit der Partikelanzahl deutlich senken. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass die Nachrüstung von mobilen Maschinen im Bestand mit geschlossenen Filtern eine wirksame Maßnahme ist, um schnell die Partikelemissionen zu senken und damit die Luftqualität gerade auch im Umfeld der Baustellen zu verbessern. Die Nachrüstung von mobilen Maschinen im Bestand mit Technologien zur Reduktion der Stickoxidemissionen ist heute dem gegenüber deutlich schwieriger. Aber auch an einer technischen Machbarkeit der Nachrüstung zur Stickoxid-Minderung müssen wir weiter arbeiten.

Wie beurteilen Sie die vom Berliner Senat beschlossenen Vorgaben zur Beschaffung und zum Einsatz von emissionsarmen Baumaschinen bei öffentlichen Einrichtungen / Unternehmen im Land Berlin?
Das Umweltbundesamt begrüßt diese Vorgaben des Landes Berlins ausdrücklich. Denn sie werden dazu führen, dass die vielen alten, im Bestand befindlichen, aber auch neue mobile Maschinen und Geräte mit Partikelfiltern aus- oder nachgerüstet werden. Dies hilft der Umwelt und den Menschen, die in den Städten leben. Auch die von Berlin entwickelte Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen ist zu begrüßen. Das Umweltbundesamt hat in einer eigenen Studie ebenfalls ein Kennzeichnungsschema erarbeitet, das dem Berliner Modell mit den vier Plaketten inhaltlich sehr nahekommt. Damit lässt sich die Einhaltung der Vorgaben in der Praxis besser überwachen. Wünschenswert wäre eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Baumaschinen. Immerhin wurde das mit anderen Bundesländern abgestimmte Berliner Kennzeichnungsschema soeben von der Umweltministerkonferenz als Grundlage für eine wirksame Umsetzung ähnlicher Beschaffungsanforderungen in anderen Städten, Kommunen und Bundesländern empfohlen.

Welche weiteren Maßnahmen zur Minimierung der Feinstaubbelastung halten Sie für angebracht?
Der Straßenverkehr trägt immer noch stark zu Feinstaubbelastung in deutschen Städten bei – nicht nur durch die Abgase, sondern auch durch Aufwirbelungen und Reifenabrieb. Hauptverursacher für die Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden ist der Straßenverkehr – insbesondere Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Wir kommen daher nicht um die Diskussion herum, inwieweit der Straßenverkehr mit Verbrennungsmotoren in seiner heutigen Form in hochbelasteten Innenstädten noch zukunftsfähig ist. Wir brauchen daher emissionsfreie Antriebe wie beispielsweise die Elektromobilität gerade für die Innenstädte.

Das Umweltbundesamt sieht es aber auch als zwingend an, die seit Jahrzehnten diskutierte Verkehrswende nun umzusetzen, den Fuß-, Fahrrad- und Öffentlichen Verkehr schneller als bisher auszubauen und attraktiver zu gestalten, neue Angebote wie Carsharing einfacher zu ermöglichen und die unterschiedlichen Verkehrsmittel intelligent zu verknüpften.

www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/newsletter.shtml

  Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/newsletter.shtml


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