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Filterpflicht kommt später

07.05.2014

Unternehmer erhalten mehr Zeit für Umrüstung von Baumaschinen

Die Bauwirtschaft in Bremen lehnt die kurzfristige Realisierung der vom Umweltsenator im Februar 2014 angekündigten Partikelfilterpflicht für Baumaschinen entschieden ab. Bis zur geplanten Einführung zum 1. Juli 2014 lassen sich die erforderlichen Umrüstungen der Baumaschinen von der bremischen Bauwirtschaft nicht realisieren. Das machten Vertreter der bremischen Bauwirtschaft in einem Gespräch mit Staatsrätin Gabriele Friderich deutlich. Die Absicht des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, anzuweisen, dass in Ausschreibungen des Hoch- und Tiefbaus seines Geschäftsbereiches bereits ab dem 1. Juli 2014 höhere Abgasstandards für Baumaschinen verlangt werden, ist aus Sicht der Bauwirtschaft technisch, finanziell und ökologisch unausgewogen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Investitionssicherheit für die Bauunternehmen fordert die bremische Bauwirtschaft dringend Nachbesserungen.

Dabei betonen die Unternehmen ausdrücklich ihre Verantwortung für den Arbeits- und Umweltschutz. Die Branche stehe für innovative Bauverfahren und Bautechniken, um die Qualität und Lebensdauer von Bauwerken zu erhöhen. Umweltschonende Bauweisen seien das Modell der Zukunft. Nur auf diese Weise ließen sich die Reinhaltung von Luft, Boden und Wasser sowie die Minderung von Lärm während des Bauprozesses sicherstellen. ln gemeinsamen Anstrengungen mit den Sozialpartnern IG Bauen-Agrar-Umwelt und der BG Bau konnte die gesundheitliche Belastung der auf dem Bau Beschäftigten in den vergangenen Jahren unter anderem durch den Einsatz moderner Maschinen- und Gerätetechnik deutlich reduziert und die Arbeitssicherheit erhöht werden.

Die Neuanschaffung von Baumaschinen und Geräten, so die Bauwirtschaft, erfolge nach den aktuell gültigen europäischen Regelungen. Statt zweifelhafter kleinteiliger bremischer Lösungen betreffen die Forderungen der Wirtschaftsverbände insbesondere auch die Änderung des Bundes- lmmissionsschutzgesetzes. Auf Bundesebene müsse alles unternommen werden, um Feinstaubbelastungen zu verringern. Der Entwurf des Bremer Klimaschutzgesetzes fordere zudem eine Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand. Um dem gerecht zu werden, so die Vertreter der Bauwirtschaft, müsse die vorgesehene Partikelfilterpflicht auf jeden Fall auch Arbeitsmaschinen bremischer Eigenbetriebe einbeziehen. Sinnvoll wäre, bei der Festlegung entsprechender Übergangsfristen auch die Nutzungsdauer dieser Investitionsgüter zu berücksichtigen und eine Unterstützung zur Abmilderung von wirtschaftlichen Härten einzubeziehen.


Zitate der Gesprächsteilnehmer:

Jan-Gerd Kröger, Präses der Handwerkskammer Bremen:
„Die geplante Einführung einer Rußpartikelfilterpflicht für Baumaschinen war handwerklich schlecht vom Bausenator vorbereitet. Ich begrüße es, dass - statt entsprechendem Aktionismus - nunmehr alle beteiligten Akteure Gelegenheit bekommen haben, ihre berechtigten Standpunkte und konstruktiven Lösungsvorschläge zu verdeutlichen. Die Staatsrätin hat eingeräumt, dass eine Umsetzung zum 1.7.2014 nicht möglich sein wird. Insofern ist es gut, dass man sich nunmehr die Zeit nimmt, Lösungen zu erarbeiten, die auch von den Betroffenen umsetzbar sind“.

Dr. Frank Thoss, Geschäftsführer Industrie, Innovation, Umwelt der Handelskammer:
„Unbillige Härten für die betroffenen Unternehmen können nur vermieden werden, wenn Übergangsregelungen vorgesehen werden, die sich an der Nutzungsdauer der Maschinen orientieren. Die sofortige Nachrüstung von Partikelfiltern für alle Baumaschinen ist faktisch wie ökonomisch kaum darstellbar“.

Andreas Meyer, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bremen:
„Eine stadtbremische Insellösung bzw. nur für den Zuständigkeitsbereich einer Behörde kann nicht die Antwort auf Feinstaubbelastungen darstellen. Hier sind ganzheitliche Lösungen gefordert. Als positiv nehme ich aus dem Gespräch mit, dass von Frau Friderich angekündigt wurde, den bisher hierzu nicht stattgefundenen Austausch zwischen Behörde und Interessenvertretern zukünftig deutlich zu verbessern“.

lngo Beilmann, Geschäftsführer Verband Baugewerblicher Unternehmer im Lande Bremen e. V.:
„Positiv beurteilen wir zunächst, dass nunmehr überhaupt die Interessen der betroffenen Baubetriebe gehört wurden und angekündigt wurde, die Kommunikation hier deutlich zu verbessern. Für Rußpartikelfilter sind bundesweite Regelungen konkret in Arbeit. Unverständlich ist, warum Bremen zu Lasten der hier ansässigen Betriebe einen Sonderweg gehen will. Es bleibt zu hoffen, dass der Senator für Umwelt Bau und Verkehr die besonderen Härten, die vor allem den Bremischen Straßenbauunternehmen drohen, berücksichtigt und Übergangsfristen vorsieht, die für die Marktteilnehmer technisch und wirtschaftlich beherrschbar sind“.

lna Witten, Geschäftsführerin Straßenbau, Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.:
„Wir sind froh, dass die „Schnell-Schuss-Regelung“ zurückgezogen wurde. Es kann nicht sein, dass ausschließlich Straßenbauunternehmen, die in Bremen tätig sind, massiv belastet werden und staatliche Gerätschaften von Umweltschutzregelungen ausgenommen werden“.

Harald Mikulla, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau:
„Für die vor allem in kleineren Betrieben strukturierte Branche des Garten- und Landschaftsbaues würde eine kurzfristige Umsetzung der Rußpartikelfilterpflicht erhebliche finanzielle Härten bedeuten. Eine bundesweit abgestimmte Übergangsfrist ist deshalb aus unserer Sicht unbedingt notwendig“.

  Quelle: Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.


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