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Finanzamt an Hausschwammsanierung beteiligen

20.03.2015

Expertentipp für private Bauherren

Der Echte Hausschwamm ist ein besonders gefährlicher Schädling, der vor allem Holz in feuchten, älteren Häusern befällt. Der Pilz wird von Fachleuten gefürchtet, weil er sich schnell ausdehnt und in kürzester Zeit erhebliche Schäden am Holz anrichtet. Die Sanierung des Echten Hausschwamms ist extrem aufwändig und teuer. Deshalb, so erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), können Besitzer betroffener Häuser die Schwammsanierung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

  Quelle: www.arge-baurecht.com


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