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Fit im Job trotz hoher Temperaturen

09.07.2018

Faltplatt-Tipp

Wenn sich der Sommer von seiner heißen Seite zeigt, kann es im Büro unangenehm werden. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Dennoch müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochsommerliche Temperaturen schützen. Wenn die Temperatur in Innenräumen witterungsbedingt über 26 Grad Celsius klettert, sollten Arbeitgeber mögliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten mindern.

Ab 30 Grad Celsius müssen sie Maßnahmen ergreifen. Das BAuA-Faltblatt „Sommerhitze im Büro“ zeigt, was Betriebe und Beschäftigte machen können, um die Arbeit erträglich zu gestalten. So muss der Betrieb Beschäftigte vor direkter Sonneneinstrahlung beispielsweise durch Sonnenblenden oder Jalousien schützen. Zudem können die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden, sodass Beschäftigte zum Beispiel eine längere Siesta in der heißen Mittagszeit machen können. Am besten die kühle Morgenluft nutzen, um die Raumtemperatur im Erträglichen zu halten. Eine lockere Kleiderordnung schützt gegen Überhitzung des Körpers. Die Beschäftigten sollten den Sonnenschutz nutzen und leichte, bequeme Kleidung anziehen. Bei hohen Temperaturen sollten drei Liter oder mehr am Tag getrunken werden, um den Flüssigkeitsverlust durchs Schwitzen auszugleichen. Werden die Handgelenke mit kaltem Wasser benetzt, sorgt das für angenehme Kühlung. Zudem sollte auf den Körper geachtet werden. Fühlt man sich nicht wohl, sollten kühlere Bereiche aufgesucht werden.

  Quelle: www.baua.de


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