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Flüchtlingswohnen

03.02.2016

Schleswig-Holstein:

Leitfaden zum erleichterten Bauen von Wohnungen / Unterkünften

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes hat einen „Aufwachsenden Leitfaden zum erleichterten Bauen von Wohnungen und Unterkünften“, die der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen / Asylsuchenden dienen sollen, herausgegeben. Der Leitfaden gibt Hinweise zugunsten kurzfristiger und zügiger Planungs- und Umsetzungsszenarien. Als Überblick und Erstinformation für Kommunen und andere wohnungswirtschaftliche Akteure werden die jeweils aktuellen rechtlichen Gegebenheiten (planungs-, bau-, vergabe- und förderrechtliche Aspekte), Vereinfachungen, Klarstellungen und Hinweise auf Standardabsenkungen aufgelistet. Darüber hinaus ist eine Servicestelle für Kommunen eingerichtet worden, die als zentraler Ansprechpartner für alle rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Aspekte bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten fungiert.

Den Leitfaden und Informationen: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/fluechtlingswohnen.html

Die Servicestelle für Kommunen erreichen Sie unter: fluechtlingshilfe@im.landsh.de oder Tel. 0431 988 – 4444.

  Quelle: Informationsbrief Auftragswesen Aktuell (Nr. 01/2016) der ABST SH


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