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Flüssiggas als alternativer Energielieferant

24.05.2022

Wie kann dieses in Großtanks für die Industrie bereitgestellt werden?


Das aktuelle Energieproblem dürfte allen inzwischen bekannt sein. Viele Unternehmen in Deutschland setzen Gas als Prozessenergie für verschiedene Produktionsverfahren ein. Die Metall-, Zement-, Glas-, Lebensmittel-, Chemie-, und Textilindustrie sind dabei besonders gasintensive Branchen. Der sich verschärfende Konflikt des Westens mit der russischen Regierung zwingt diese Industriezweige sich nach Alternativen umzuschauen.
Eine mögliche Alternative ist der Energieträger Flüssiggas (LPG, oder Propangas). Dieses kann relativ problemlos als Substitut für Erdgas genutzt werden, auch für Industrieanlagen mit hohen Bedarfsmengen. Eine Umrüstung von Erdgas auf Flüssiggas betrifft in erster Linie die Versorgungsanlage und so können in der Regel die Inneninstallationen problemlos weitergenutzt werden, da Flüssiggas einen höheren Energiegehalt je m³ aufweist als Erdgas.


Großtank-Versorgungsanlagen für die Industrie


Die Planung einer Großtank-Versorgungsanlage ist mit besonderen Anforderungen verbunden, da Flüssiggas oft für die Produktionsprozesse genutzt wird und somit viel Gas in kurzer Zeit benötigt wird. Diese Anlagen unterliegen dem BImSchG und müssen entsprechend aufwändig geplant werden. Für die Planung einer Großanlage muss zunächst die maximal mögliche Entnahmemenge des Behälters bestimmt werden, die auf die zur versorgenden Entnahmeleistungen der Gasverbraucher abgestimmt wird. Wie hoch die mögliche Entnahmeleistung eines Flüssiggastanks ist, hängt dabei immer von der Größe des Gastanks ab. Flüssiggas Großtanks sind in vielen Größen erhältlich, da sie individuell produziert werden. Dies führt aber auch zu längeren Lieferzeiten von bis zu 7 Monaten.


Zur Abdeckung von temporär oder auch dauerhaft hohen Entnahmeleistungen, kann ein spezieller Flüssiggasverdampfer eingesetzt werden. Dieser entnimmt Propan der flüssigen Phase des Behälters und verdampft dieses durch extern zugefügte Energie.
Flüssiggas-Großtanks werden immer unterirdisch und erdgedeckt mit entsprechenden Sicherheitsabständen errichtet. Darüber hinaus gehören Flüssiggastanks mit einer Lagermenge größer als 3 Tonnen zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen. Umwelteinwirkungen (BImSchV), Brandschutz, Explosionsschutz (Ex-Zonen) und Gefährdungen müssen dabei stets individuell abgestimmt und beurteilt werden.

  Quelle: www.heinze.de


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