zurück

Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet

19.06.2023

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des BMWK läutet die Transformation des Industriestandorts Deutschland ein.

 

Windrad hinter einem Feld und neben einem Baum

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startet das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm Klimaschutzverträge. In diesem Stadium werden relevante Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Angebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Die offizielle Bekanntmachung wird morgen, am 6. Juni 2023, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das vorbereitende Verfahren wird zwei Monate dauern.

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, äußerte sich zu dem Förderprogramm: „Mit den Klimaschutzverträgen läuten wir die Transformation des Industriestandorts Deutschland auch in der Breite ein. Mit diesem modernen Förderinstrument setzen wir international Maßstäbe und stellen sicher, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie für die Transformation der Industrie gebraucht werden und den größten Nutzen bringen. Es ist ein Förderprogramm sowohl für den Klimaschutz als auch für unseren Industrie- und Innovationsstandort. Ich lade alle Interessentinnen und Interessenten ein, sich mit zukunftsweisenden Projekten am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen!“

Geplante Absicherung von Klimaschutzverträgen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich

Das BMWK plant den Abschluss von Klimaschutzverträgen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich. Der Großteil der Mittel soll zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden möchten, werden zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge eintreten. Der beste und kostengünstigste Bieter wird den Zuschlag erhalten. Auf Basis der Informationen aus dem vorbereitenden Verfahren ist geplant, noch in diesem Jahr ein erstes Gebotsverfahren zur Vergabe von Klimaschutzverträgen durchzuführen.

Anstoß für klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Industrien

Die Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Industriebranchen wie Stahl, Zement, Papier oder Glas anstoßen. Dort, wo gegenwärtig klimafreundliche Produktionsverfahren noch nicht wettbewerbsfähig sind, sollen die Klimaschutzverträge die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren ausgleichen.

Klimaschutzverträge als privatwirtschaftliche Hedging-Verträge

Klimaschutzverträge orientieren sich an privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen, also Risikoabsicherungsinstrumenten. Sie bieten Unternehmen finanzielle Planungssicherheit hinsichtlich bestimmter Preisentwicklungen, wie beispielsweise für Energieträger wie Wasserstoff, und sichern so Risiken ab, die derzeit noch Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren erschweren. Sobald die transformative Produktion kostengünstiger wird als die konventionelle, ändert sich das Zahlungsverhältnis, das durch den Klimaschutzvertrag begründet wurde. Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch eine bedarfsgerechte staatliche Förderung gewährleistet wird.

Beitrag zur Marktfähigkeit klimafreundlicher Technologien

Klimaschutzverträge tragen wesentlich dazu bei, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und in der Zukunft keine staatliche Förderung mehr benötigen. Die geförderten Anlagen werden klimafreundliche Produkte herstellen, was zur Entstehung grüner Leitmärkte beitragen kann. Zudem generieren die geförderten Projekte Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb innovativer Anlagen, was zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den weltweiten Klimaschutz bietet. Gleichzeitig setzen sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa. Durch die Transformationsprojekte werden bereits unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen eingespart, wodurch sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen kann.

Es sei angemerkt, dass die Förderrichtlinie noch beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen unterliegt.

  Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230605-foerderprogramm-fuer-klimaschutzvertraege-startet.html


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare