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Förderung unternehmerischen Know-hows - Beratungsförderung ab 2016

13.01.2016

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Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Mit Beginn des Jahres 2016 werden die bisherigen Beratungsprogramme "Gründercoaching Deutschland", "Runder Tisch" und "Turn-Around-Beratung", die bisher von der KfW angeboten und umgesetzt wurden, mit dem BAFA-Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung" zu einem einheitlichen Beratungsprogramm des Bundes zusammengefasst.

Unter dem Titel "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich das Förderprogramm an neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der Freien Berufe. Die "Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows" wurde am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Rahmenrichtlinie gilt bis zum 31.12.2020.

Wer wird wie gefördert:
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU entsprechend der EU-KMU Definition) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe für unterschiedliche Beratungsarten:

Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung) Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen:
o maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro,
o Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 3.200 Euro,
o Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
o Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.000 Euro.

Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung) Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen:
o maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro,
o Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
o Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.800 Euro,
o Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.500 Euro.
o maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten).

Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung:
o maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro,
o Fördersatz 90% bundesweit, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.700 Euro,
Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Was wird gefördert:
Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen)
• zu allem wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen) sind Beratungen von Unternehmen.
• die von Unternehmerinnen geführt werden,
• die von Migranten/innen geführt werden,
• die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
• zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund,
• zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
• zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
• zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
• zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
• zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Unternehmenssicherungsberatung (für Unternehmen in Schwierigkeiten)
• Beratung, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und um Entlassungen vorzubeugen unabhängig vom Alter des Unternehmens.
Folgeberatung (für Unternehmen in Schwierigkeiten)
• zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

  Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.


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