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Frost hält Hessen fest im Griff

12.03.2018

Angesichts der anhaltend frostigen Temperaturen informiert der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. über die Situation am Bau.

"Soweit möglich werden die Arbeiten im Baugewerbe in Hessen weitergeführt. Natürlich kann bei zweistelligen Minusgraden nicht jede Arbeit erledigt werden. In der Regel finden sich aber zumindest auf großen Baustellen Alternativtätigkeiten. Das Wetter ist schlecht kalkulierbar für den Unternehmer, eine mehrwöchige Frostperiode wie im Moment gibt es nicht jedes Jahr in Deutschland, auch macht es einen enormen Unterschied ob die Wetterlage hierbei nass oder trocken ist.

Demensprechend können Unternehmen dies bei Auftragsannahme nicht einkalkulieren“, erklärt Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Es ist heute durchaus möglich, von November bis März auf Baustellen weiterzuarbeiten, dennoch gibt es Grenzen. Sinkt die Temperatur auf unter fünf Grad, stehen die Unternehmen vor der einen oder anderen Herausforderung, z. B. bei Bodenarbeiten: „Ist der Boden gefroren, wird es deutlich schwieriger, eine Grube auszuheben“, erklärt Bauunternehmer Karl-Heinrich Hofmann
aus Kronberg.

„Mechanische Montagearbeiten sind dagegen im Winter eigentlich unproblematisch“, meint Hofmann. Wenn der Schnee nicht gerade meterhoch stehe, könnten beispielsweise Fenster eingebaut werden. Schwieriger gestalte es sich mit allen Baustoffen, die kälteempfindlich sind und von chemischen Prozessen abhängen. So stoße Beton bei sehr kalten Temperaturen an seine Grenzen, sagt Hofmann.

Der Baustoff besteht aus Wasser, Kies und Zement. Gefriert das Wasser, kann der Beton nicht mehr so aushärten, wie er sollte. Der Grenzwert von fünf Grad habe sich zwar mittlerweile nach unten orientiert, erklärt Hofmann. Dank neuer Zusatzstoffe könne Beton heute auch noch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt aushärten. Darunter werde es aber schwierig und aufwendig. Frost macht das Bauen für den Unternehmer grundsätzlich teuer. Für bestimmte Arbeiten müssen spezielle Baustellenbeheizer betrieben werden, um überhaupt weiterarbeiten zu können. Materialien und auch Rohbauten müssen abgedeckt und vor der Witterung geschützt werden. Doch nicht nur für die kälte- und feuchtempfindlichen Materialien ist der Wintereinsatz eine Herausforderung. „Wenn die Arbeiter bei Minusgraden Eisen flechten und verlegen müssen, dann kann die Leistung nicht die gleiche sein wie bei Plusgraden“, stellt Hofmann fest.

Grundsätzlich gilt bei starker Kälte oder Hitze:
Es wird nur solange weitergearbeitet, wie die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Wenn keine alternativen Arbeiten für Mitarbeiter gefunden werden können, was gerade bei kleineren Betrieben in der Regel nicht der Fall ist, kann das Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden.

„Dies hat die Branche schon vor Jahrzehnten mit dem Ziel einführt, Entlassungen in den Wintermonaten zu vermeiden. Das Saison-Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für die übrigen 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohnes. Es wird ab der ersten Ausfallstunde geleistet, sofern nicht noch angesparte Arbeitszeitguthaben aufzulösen sind“, erläutert von Borstel abschließend.

  Quelle: www.bgvht.de


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