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Gegen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland versichern

14.06.2017

Deutsche Unternehmen sind zunehmend international ausgerichtet und erbringen immer häufiger Bauleistungen im Ausland. Doch gerade im Ausland haben deutsche Firmen kaum Einfluss auf die Umstände, unter denen ihre Beschäftigten arbeiten. In den meisten Ländern sind die Vorgaben zum Arbeitsschutz geringer als in Deutschland. Deshalb informierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin über ein spezielles Serviceangebot, mit dem Unternehmer sich und ihre Mitarbeiter vor den Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen schützen können. Im Bruchteil von Sekunden kann ein Unfall geschehen und dass das Risiko groß ist, zeigt schon die Zahl der Arbeitsunfälle allgemein, die im Ausland geschahen. So registrierten die gewerblichen Berufsgenossenschaften in den fünf Jahren zwischen 2011 und 2015 fast 9.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Ausland, davon verliefen 60 tödlich.

BG BAU Auslands-Unfallversicherung.jpg

Foto: BG BAU

Allein die BG BAU verzeichnete im gleichen Zeitraum mehrere Hundert meldepflichtige Arbeitsunfälle im Ausland. Ist ein Arbeits- oder Wegeunfall eingetreten, müssen sich die Beschäftigten deutscher Firmen häufig ohne ausreichendes Wissen über das fremde Gesundheits-system, zumeist ohne bekannten Ansprechpartner und oft unzureichende Sprachkenntnisse zurechtfinden. Wie die BG BAU mitteilt, können sich die Bauunternehmen in dieser Situation wirksam helfen lassen: Mit dem Service von International SOS im Rahmen einer freiwilligen Auslandsversicherung werde die Lücke im Unfallversicherungsschutz geschlossen. Überall und rund um die Uhr sei dieser Kooperationspartner der BG BAU für deutsche Bauunternehmen telefonisch erreichbar. International SOS helfe, Kontakt zu Ärzten aufzunehmen und geeignete Behandlungsschritte in die Wege leiten. Mitgliedsunternehmen, die sich für den Schutz durch den Service von International SOS entscheiden, erhalten laut BG BAU für ihre Mitarbeiter dieselben Leistungen, die bei anerkannten Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Deutschland gewährt werden.

Dazu gehören unter anderem die medizinische Erstversorgung, wenn notwendig mit einem Rücktransport nach Deutschland, stationäre Behandlung in Krankenhäusern, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, aber auch finanzielle Hilfen wie Verletztengeld oder Rente. Zudem erstrecke sich der Schutz durch die BG BAU auch auf kleinere Unfälle, die ebenfalls erhebliche Kosten verursachen können. Die Voraussetzungen, um die Beschäftigten deutscher Unternehmen zu versichern sind einfach: Der Auslandseinsatz der Beschäftigten muss im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den Unternehmen stehen. Die Zugehörigkeit des Unternehmens zur BG BAU muss gegeben sein. Und es darf bisher kein gesetzlicher Unfallschutz für die Beschäftigten im Ausland bestehen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Gebieten mit offenen Kampfhandlungen: Dort wirkt die Auslandsversicherung nicht.

  Quelle: www.bgbau.de


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