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Gemeinsames Eintreten für Qualitätsstandards bei öffentlichen Ausschreibungen

26.04.2012

Der Wettbewerb in der Entsorgungsbranche wird vermehrt über die Senkung von Sozial-und Ökostandards (z.B. Einsatz veralteter Fahrzeuge) betrieben. Häufig ist der Zuschlag für Billigstanbieter verbunden mit Klagen der Bürger über mangelhafte Leistungserbringung. Vor diesem Hintergrund haben der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V. (VBS) eine Neufassung der gemeinsam entwickelten Orientierungshilfen bei öffentlichen Ausschreibungen in der Entsorgungsbranche veröffentlicht. Das Auftragsberatungszentrum Bayern und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben die Arbeit unter vergaberechtlichen Aspekten fachlich begleitet.

Vermeintlich „günstige“ Leistungsangebote führen immer wieder zu spürbaren

Qualitätsminderungen. Die Kommunen sehen sich dann mit Beschwerden der Bürger über die Abfuhrqualität konfrontiert. Der Trend zu Billigstanbietern geht aber auch zu Lasten derjenigen Entsorgungsunternehmen, die qualitativ hochwertige Leistungen anbieten und zudem ihre Beschäftigten angemessen bezahlen. Daher setzen sich die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung dafür ein, neben dem Preisaspekt auch soziale und umweltbezogene Leistungsanforderungen mit in öffentliche Ausschreibungen aufzunehmen.

Nicht zu vernachlässigen ist die Ökologie: Laut einer Studie des bifa Umweltinstituts trägt die bayerische Abfallwirtschaft mit einer jährlichen Einsparung von rund 13 Millionen Tonnen klimaschädlichem CO2 ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Die EU, die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben sich zudem ehrgeizige Klimaschutzziele für die kommenden Jahre gesetzt. Der Einsatz veralteter Fahrzeugtechnik und/oder lange Anfahrtswege zum Ort der Leistungserbringung konterkarieren diese Bemühungen jedoch.

Die gemeinsam erarbeiteten Orientierungshilfen behandeln folgende Aspekte: Vergaberechtliche Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Bietereignung, Anforderungen an die Leistungserbringung (Personal, Technik, Betriebsorganisation), Vertragsbedingungen, Anforderungen an die Angebote und die mögliche Berücksichtigung von Qualitätskriterien neben dem Preis. Die Orientierungshilfen wurden unter Beachtung der derzeitigen Rechtsprechung entwickelt. Sie sollen eine Hilfestellung für die kommunalen Auftraggeber sein und eine preiswerte, aber hochwertige Entsorgung sicherstellen.

VBS-Präsident Otto Heinz: „Ich freue mich, dass der VBS gemeinsam mit seinen kommunalen Partnern überzeugende Qualitätskriterien entwickeln konnte. Für besonders wichtig erachte ich die abschließenden Hinweise zum Einsatz einer Wertungsmatrix, denn der Preis muss keineswegs das ausschließliche Zuschlagskriterium bei einer öffentlichen Ausschreibung sein.“

  Quelle: Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V.


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