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Gemeinsames Positionspapier der norddeutschen Bau-, Abbruch- und Entsorgungswirtschaft zum geplanten Ersatzbaustoffrecht des Bundes

18.03.2013

Entsorgungsgemeinschaften Nord legen Bundesumweltministerium Positionspapier zum 2. Arbeitsentwurf der neuen Mantelverordnung vor. Gemeinsame Initiative aus Verbänden der Bau-, Abbruch- und Entsorgungswirtschaft bezweifelt Umsetzbarkeit der Mantelverordnung. Übereinstimmung mit den Abfallwirtschaftsverwaltungen der norddeutschen Länder. Unter Federführung der Entsorgergemeinschaften Nord (EG Nord) hatte eine Initiative von Verbänden aus dem Bereich der Entsorgung von mineralischen Abfällen, unterstützt von den Abfallwirtschaftsverwaltungen der norddeutschen Länder bereits zum 1. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung im September 2011 dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ihre Mindestanforderungen an die neue Mantelverordnung vorgelegt und konstruktive Gestaltungsvorschläge formuliert. Der nun vorliegende 2. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung bringt trotz der einvernehmlichen und deutlichen Kritik sowie der konstruktiven Vorschläge aus Wirtschaft und Verwaltung in Norddeutschland keine wesentlichen konzeptionellen Veränderungen für den sachgerechten Umgang mit mineralischen Abfällen und Ersatzbaustoffen mit sich.

Nach Ansicht der Beteiligten der Initiative ist auch der 2. Arbeitsentwurf für den abfallwirtschaftlichen Vollzug ungeeignet und stellt keine adäquate Grundlage für die Verwertung von mineralischen Abfällen dar. Die beteiligten Verbände der Initiative der norddeutschen Bau-, Abbruch- und Entsorgungswirtschaft haben in einem gemeinsamen Positionspapier umfassend begründet, warum sie die Umsetzbarkeit der Mantelverordnung bezweifeln.

Getragen wird die Initiative von
• den Entsorgergemeinschaften Nord
• dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE)
• dem Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
• allen norddeutschen Bauindustrieverbänden
• dem Abbruchverband Nord e. V.
• dem Norddeutschen Baugewerbeverband e. V.
• der Überwachungsgemeinschaft Bauabfall Nord e. V.


Zudem befürworten der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern das Positionspapier, das von den beteiligten Verbänden mit Vertretern der Abfallwirtschafts- und einigen Wirtschaftsverwaltungen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erörtert worden ist und mit deren Position zum 2. Arbeitsentwurf im Einklang steht.


Keine Vollzugstauglichkeit für den Hauptmassenstrom Bauabfall
Die neuen Regelungen müssen vorrangig auf die Abläufe beim Umgang mit mineralischen Abfällen aus dem Baubereich - Boden und Bauschutt - ausgerichtet sein, also dem mit 85 % (173 Mio. Mg) mit Abstand größten Massenstrom aller mineralischen Abfälle, sagt Thomas Prenzer, Geschäftsführer der EG Nord. Diese Abfälle sind sehr heterogen und entstehen an einer Vielzahl von unterschiedlichen Anfallorten. Der 2. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung orientiert sich hingegen nach wie vor konzeptionell an wenigen, homogenen Abfallströmen aus Industrieanlagen, die aber lediglich einen Anteil von 15 % (28 Mio. Mg) des zu regelnden Gesamtaufkommens ausmachen. Aufgrund der Heterogenität der Anfallstellen erfordert der Umgang mit mineralischen Bauabfällen eine grundlegend andere Herangehensweise, als bei den in stationären Anlagen aufbereiteten Abfällen aus industriellen Prozessen. Die Entsorgungsoptionen müssen im Baubereich auf der Baustelle durch Analysen vor und während der Baumaßnahme geprüft und kurzfristig entschieden werden. Dies ist auf Grundlage des 2. Arbeitsentwurfes weiterhin nicht möglich, so Prenzer.

Ersatzbaustoffrecht muss als Gesamtpaket verabschiedet werden
Im Gegensatz zu anderen Teilen der Wirtschaft sprechen sich die Beteiligten der Initiative ausdrücklich gegen ein Heraustrennen der Ersatzbaustoffverordnung aus der Mantelverordnung aus, da eine vorgezogene Verabschiedung der ErsatzbaustoffV für das Ziel der Regelung einer schadlosen Verwertung von mineralischen Bauabfällen äußerst kontraproduktiv wäre. Insbesondere die große Masse an Bodenaushub wird nicht nur in technischen Bauwerken gemäß ErsatzbaustoffV sondern auch in erheblichem Umfang zur Verfüllung von Abgrabungen verwertet, erklärt Prenzer. Ein als Gesamtkonzept aufgebautes Verordnungspaket mit Anforderungen an die Verwertung in technischen Bauwerken sowie in landschaftsbaulichen Verfüllmaßnahmen ist daher als Grundlage für eine vollzugstaugliche Regelung für die Verwertung insbesondere von Baurestmassen unverzichtbar.

Fehlendes vollzugstaugliches Gesamtkonzept
Die Initiative kritisiert das Fehlen eines vollzugstauglichen Gesamtkonzeptes, das sämtliche Entsorgungswege und Verwertungsoptionen für mineralische Abfälle umfasst. Dies spiegelt sich insbesondere darin wieder, dass keine durchgängigen Vorgaben von der Abfallentstehung über die Abfallgewinnung und Abfallaufbereitung bis zum Einsatz von Ersatzbaustoffen enthalten sind und für die relevanten Abfallarten keine Harmonisierung vorgenommen wird (z. B. Bodenmaterial gemäß BBodSchV ausschließlich Bodenaushub, jedoch gemäß ErsatzbaustoffV Bodenmaterial mit bis zu 50 Volumenprozent an mineralischen Fremdbestandteilen). Weiterhin fehlen die gebräuchlichen Begriffe und Bezeichnungen aus dem abfallwirtschaftlichen Regelwerk sowie ein Bezug zu den Abfallschlüsseln der Abfallverzeichnisverordnung.

Ziel der Vollzugsvereinfachung wird verfehlt
Die Beteiligten der Initiative befürchten, dass die betroffenen Unternehmen der Bau-, Abbruch- und Entsorgungswirtschaft im Vergleich zu der derzeitigen Situation in erheblichem Umfang zusätzlich belastet werden, so Prenzer. Das zeigt sich z. B. daran, dass die Verfüllung von Abgrabungen mit anderen Abfällen als Bodenmaterial zu einer Vielzahl von Einzelentscheidungen führen wird, ohne dass dafür die erforderlichen Bewertungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt im Ergebnis völlig unklar, welche anderen, mineralischen Abfälle als Bodenmaterial überhaupt geeignet sein sollen, die chemischen und funktionalen Anforderungen der BBodSchV zu erfüllen. Dennoch werden andere Ersatzbaustoffe als Bodenmaterial zur Verfüllung zugelassen. Die Initiative fordert, dass die Verfüllung von Abgrabungen grundsätzlich nur mit geeignetem Bodenmaterial zulässig sein soll.

Gefährdung statt Förderung des Recyclings
Mit dem Positionspapier kritisieren die beteiligten Verbände auch die komplizierten Vorschriften der ErsatzbaustoffV. Der Entwurf schadet dem Recycling von mineralischen Abfällen, weil die Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von Ersatzbaustoffen durch unvollständige, komplizierte und widersprüchliche Regelungen verstärkt werden. Für den Einbau von Ersatzbaustoffen müssen zukünftig aufwendige Lieferscheine und Anzeigeverfahren geführt werden, und zwar auch bei den jeweils besten Qualitäten, sogar bei Ersatzbaustoffen, die aus dem Abfallregime entlassen werden sollen. Der 2. Arbeitsentwurf würde aufgrund seiner übertrieben komplexen und undurchschaubaren Regelungen bei den Bauherren dazu führen, dass diese wieder vermehrt auf Primärrohstoffe zurückgreifen werden und somit die gewünschte Akzeptanzsteigerung für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen konterkariert wird.

Initiative fordert ein neues Gesamtkonzept für die Mantelverordnung
Die beteiligten Verbände der Bau-, Abbruch- und Entsorgungswirtschaft stellen nach Erörterung und im Einklang mit den Abfallwirtschafts- und einigen Wirtschaftsverwaltungen der norddeutschen Länder fest, dass der 2. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung aufgrund seiner inhaltlichen Unstimmigkeiten in relevanten Teilen nicht befürwortet werden kann. Unterstützer der Initiative halten ein Festhalten am derzeitigen Grundkonzept der Mantelverordnung für nicht zielführend und fordern das Bundesumweltministerium auf, sein derzeitiges Konzept grundsätzlich zu überdenken und zu überarbeiten. Das im praktischen Vollzug breit etablierte Technische Regelwerk der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Mitteilung 20) stellt nach Anpassung an das Bodenschutzrecht eine gut geeignete Grundlage für die neue Verordnung dar. Das gesamte Positionspapier ist abrufbar unter www.egnord.de.

  Quelle: www.bauindustrie-nord.de


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