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Geprüfte Bauteillösungen

10.01.2013

Neue Rigips-Broschüre informiert über anstehende Veränderungen bei Nachweisverfahren

Bereits seit geraumer Zeit diskutieren deutsche Architekten, Planer und Fachhandwerker über die möglichen Veränderungen bei Bauteilnachweisen: Welche Nachweise sind die richtigen für in Trockenbauweise ausgeführte Bauteile? Was darf, was muss der Fachhandwerker einbauen? Wann gehen Gewährleistungsansprüche verloren, in welchen Umfang kann der Hersteller für die Sicherheit garantieren? Sind ab 2014 nur noch „geschlossene Systeme“ bauaufsichtlich zugelassen? Eine neu entwickelte Broschüre von Rigips liefert Antworten und zeigt die Vorteile geprüfter Herstellersysteme auf.

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Foto: Saint-Gobain Rigips GmbH

Seit einigen Jahren befinden sich die Nachweisverfahren, insbesondere im baulichen Brandschutz, in einem Umbruch. Die Vorgaben für Prüfinstitute werden schon heute umfänglicher und detaillierter. Für das Frühjahr 2014 stehen grundlegende Veränderungen an, die sich auf die Nachweise von Systemherstellern auswirken und sehr wahrscheinlich mit einer restriktiveren Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben einhergehen werden. Eine weitere mögliche Konsequenz ist, dass bereits bestehende Nachweise nicht fortgeschrieben werden können. Gründe genug, sich frühzeitig mit diesen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die eigenen Planungs- und Ausführungstätigkeiten zu beschäftigen. Eine grundlegende Informationsbasis schafft Rigips mit einer neuen Broschüre zum Thema, die ab sofort als PDF-Datei auf der Rigips-Website zum Download bereitsteht oder bei den regionalen Rigips-Fachberatern angefordert werden kann.

Darüber hinaus kann sie unter www.rigips.de/download/rigips_systeme.pdf heruntergeladen werden.

  Quelle: www.rigips.de


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