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Gericht verlangt Wettbewerb um Rettungseinsätze

30.05.2012

Der Verfassungsgerichtshof kippt die Bevorzugung von Hilfsorganisationen wie dem BRK gegenüber Privatbetreibern

Von Diana Gäntzle

München (dapd-bay). Um die Vergabe von Rettungseinsätzen gibt es künftig einen Wettbewerb zwischen Hilfsorganisationen und Privatunternehmen in Bayern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Bevorzugung der Hilfsorganisationen wie dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) gegenüber privaten Rettungsdienstunternehmen verfassungswidrig ist. Sie verstoße gegen die Berufsfreiheit der Rettungsdienstunternehmer.Die Bewerbungen privater Unternehmer müssten künftig im Auswahlverfahren gleichrangig berücksichtigt werden, hieß es weiter. Bislang sind im Freistaat meist Hilfsorganisationen wie das BRK, der Malteser-Hilfsdienst oder die Johanniter-Unfall-Hilfe mit Notfallrettung und Krankentransport betraut. Nur wenn diese einen Auftrag nicht übernehmen wollen oder können, erhalten ihn Dritte.

BRK fürchtet um Motivation

Geklagt hatte ein privates Rettungsdienstunternehmen aus München mit knapp 700 Mitarbeitern. Inhaber Werner Obermeier geht davon aus, dass das Urteil "flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik Beachtung finden wird", da die Situation in anderen Ländern ähnlich sei. Die privaten Unternehmen könnten dieselben Leistungen erbringen wie die Hilfsorganisationen, versicherte Obermeier. Sie seien auch preislich auf einem ähnlichen Niveau, "obwohl wir keine Ehrenamtlichen haben".

Die Präsidentin des BRK, Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, hingegen befürchtet durch die Entscheidung "negative Auswirkungen auf die Motivation, Identifikation und Anerkennung" der mehr als 120.000 ehrenamtlichen Helfer und mehr als 4.000 Hauptamtlichen. "Die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen war die staatliche Gegenleistung für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch im ländlichen Raum", befand sie. BRK-Landesgeschäftsführer Dieter Deinert verlangte, rettungsdienstliche Leistungen sollten nur an Anbieter vergeben werden, die flächendeckend präsent sind.

Herrmann: Richtschnur ist Qualifikation

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe würden im Gesetz jetzt "zügig" angepasst. "Richtschnur bei der Auswahl wird dabei ganz klar die optimale Qualifikation für einen Rettungsdienst auf höchstem Niveau sein, sowohl personell wie von der Ausstattung", betonte er. Der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Urteil auch klargestellt, "dass ein landesweit hohes und effektives Versorgungsniveau im Rettungsdienst ein zulässiges und wichtiges Gesetzesziel ist". Damit unterstreiche das Urteil die Bedeutung der Hilfsorganisationen.Der gesundheitspolitische Sprecher und Vizevorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, Otto Bertermann begrüßte den künftigen Wettbewerb. Jedoch dürfe die hohe Qualität des bayerischen Rettungsdienstes nicht sinken und auch künftig nicht einfach der billigste Anbieter eine Ausschreibung für sich entscheiden.

(Urteil vom 24. Mai 2012; AZ: Vs1-VII-10)

  Quelle: dapd


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