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Geruchsarme Auszeichnung oft irreführend

07.09.2017

Richtigen Riecher bei Bau- und Verlegewerkstoffen

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Um Geruchsreklamationen nach Renovierungen oder im Neubau zu vermeiden, empfiehlt es sich für Handwerker ganz besonders, die Untergrundvorbereitung sorgfältig durchzuführen. Das Prüfen der Produkte auf ihre sensorische Qualität durch den Handel ist dagegen wenig ziel- und vielmehr irreführend.

Foto: GEV


Wer kennt ihn nicht, den noch „frischen“ Duft eines Neuwagens oder anderer Produkte, die unbenutzt ihren Weg aus der Fabrik zu ihren Käufern finden? Schön und gut, solange aus dem Duft kein zu beanstandender Geruch wird. Der kann durchaus zum negativen Kriterium für Bauherren und Mieter werden, die nach Handwerkerarbeiten den Geruch der zum Einsatz gekommenen Baustoffe reklamieren. Weshalb für Hersteller und den Handel die sensorische Qualität eine immer größere Bedeutung bei der Entwicklung neuer Produktrezepturen für den Innenraum erhält. Aber sind Geruchsprüfungen überhaupt zielführend? Und wie kann das Handwerk Produkte erkennen, denen man in dieser Richtung vertrauen kann?

Ein Sprichwort besagt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Genauso lässt sich auch sagen: Wo gebaut oder renoviert wird, kommen entsprechend Bau- und Werkstoffe zum Einsatz. Und die bringen einen üblichen Neugeruch zum Beispiel von Bodenbelagsmaterialien mit sich, der jedoch nach einigen Wochen guten Lüftens buchstäblich verfliegt. Dennoch kommt es deswegen vereinzelt zu Reklamationen der Bewohner, was wiederum bei Herstellern und dem Handel aufschlägt. Denn die machen mit geruchsauffälligen Produkten kein Geschäft und haben daher ein großes Eigeninteresse, Reklamationen der Bauherren und Bewohner bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Doch lohnen sich Prüfungen auf die sensorische Qualität tatsächlich? Neue Produkte sind kaum von Reklamationen betroffen, und wenn handelt es sich oft um „Naturprodukte“. So besitzen Alkydharze als Bindemittel in speziellen Lacken durch enthaltene Pflanzenöle einen typischen Geruch, der sich auch durch eine veränderte Rezeptur kaum beeinflussen lässt. Und Holz sowie Holzwerkstoffe haben einen natürlichen Eigengeruch voll von charakteristischen Aromen, die von den Bewohnern erwartet werden. Weshalb es hier generell zu weniger Reklamationen kommt. Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch Geruchsreklamationen von Käufern spielt bei Dispersionsfarben, -lacken und -putzen für den Handel aufgrund der geringen Anzahl an derartigen Produkten ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Bei textilen Bodenbelägen ist eine Geruchsprüfung hingegen sinnvoll und wird von der GUT vorgenommen. Geprüfte Produkte tragen hier ein grünes Bäumchen.

Je nach Aktivitätsgrad benötigt der Mensch etwa 30 m³ frische Luft pro Stunde. Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Unwohlsein können sonst die Folge sein. Wahrgenommene Geruchsentwicklungen werden oft mit „Schadstoffen“ und die Gesundheit beeinträchtigenden Emissionen in Verbindung gebracht – ohne dass tatsächlich ein Zusammenhang besteht. Mit geruchsarmen Produkten eine schlechte Lüftung kompensieren zu wollen, wäre daher der grundfalsche Weg. Zumal Beeinträchtigungen durch Gerüche oft subjektive und psychologische Ursachen haben. Außerdem gilt: Giftstoffe sind oft geruchsneutral und Geruchsstoffe meist harmlos. Daher sollte immer ausreichend gelüftet werden. Und noch etwas gilt: Einzelne geruchsintensive Produkte können sich überlagern, sodass der sensorische Gesamteindruck unauffällig wird. Das gilt auch umgekehrt: kaum wahrnehmbare Einzelgerüche können in der Kombination plötzlich deutlich riechen. Daher sind Raumluftmessungen meist teuer und unergiebig. Denn die gemessenen Werte sind meist harmlos und es läßt sich selten ein Produkt identifizieren, das „schuld“ ist.

Dennoch kann man etwas tun: Um das Auftreten sensorischer Auffälligkeit zu verringern, hilft es, bei der Untergrundvorbereitung sorgfältig zu arbeiten. Wer etwaige Restschichten wie alte Klebstoffe oder Spachtelmassen entfernt, beugt dadurch Emissionen vor. Wichtig ist auch, dass der Untergrund trocken ist. Speziell im Neubau fördert Baufeuchtigkeit die Bildung von Pilzen, Bakterienkulturen und damit von Gerüchen. Dies wird zusätzlich dadurch begünstigt, dass heutzutage eine immer schnellere Bauweise verlangt wird. Dies setzt Bodenleger ebenfalls unter einen gewissen Zeitdruck, der sich dann auf die korrekte Untergrundvorbereitung auswirken kann. Um einer möglichen Geruchsreklamation vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf Bau- und Verlegewerkstoffe mit EMICODE-Siegel zurückzugreifen. Bei Produkten mit diesem Zertifikat haben die Hersteller seit vielen Jahren geruchsintensive Stoffe aus der Herstellung verbannt.

Mit dem EMICODE hat die GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.) vor 20 Jahren ein System geschaffen, das erfolgreich weltweit die emissionsärmsten Bauprodukte prüft und zertifiziert. Weil das Ökosiegel am Markt enorm gut ankommt, erschließt es laufend neue Produkte, Technologien und Länder. Das Zertifizierungssystem des EMICODE ist als Wegweiser für emissionsarme Produkte sehr viel strenger als alle bisherigen Verfahren. Auf dem Prüfstand stehen hierbei neben Kurz- auch Langzeitemissionen sehr geringer VOC-Mengen. Gegenüber anderen Zertifizierungssystemen für Gesundheits- und Umweltverträglichkeit geht der EMICODE durch Stichprobenüberwachung zudem sicher, dass einmal zertifizierte Fabrikate tatsächlich den Vorgaben entsprechen.

Weitere Informationen gibt es unter www.emicode.com

 

  Quelle: www.schaal-trostner.de


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