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Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe

23.10.2020

Ausblick 2021/2022:

Es sind umfangreiche Gesetzesänderungen für 2021/2022 vorgesehen. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat schon das Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz gezeigt, dass der Gesetzgeber, wenn er will, auch kann.

Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter Roland Franz & Partner_aktuell.jpg

Foto: www.franz-partner.de

Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht: 16.06.2020
• Erste Lesung im Bundestag: 19.06.2020
• Zweite und Dritte Lesung im Bundestag: 29.06.2020
• noch am selben Tag Zustimmung Bundesrat: 29.06.2020
• Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30.06.2020
• in Kraft getreten: 01.07.2020

Weitere Gesetzesänderungen sind bereits in Vorbereitung. Der Regierungsentwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes sieht unter anderem vor:
Für 2021 Erhöhung des Grundfreibetrages von derzeit 9.408 Euro um 288 Euro auf 9.696 Euro.

Für 2022 weitere Erhöhung um 288 Euro auf 9.984 Euro.

Für 2021 Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Kind und Monat. Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge von derzeit 5.172 Euro auf 5.460 Euro. Und Erhöhung des Erziehungsfreibetrages (im Amtsdeutsch: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) von derzeit
2.640 Euro auf 2.928 Euro.

Ebenfalls im Bundeskabinett beschlossen:

Entwurf eines Behinderten-Pauschbetrag Gesetzes.

Ab 2021 Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge (wurde auch Zeit; sie gelten seit 1975 (!) unverändert).

Ab 2021 Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro und ebenfalls ab 2021 Einführung eines Pflege-Pauschbetrages von 600 Euro bzw. 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3.

„Für andere wichtige Gesetzesvorhaben liegen zurzeit Referentenentwürfe vor (205 Seiten) z. B. für das Jahressteuergesetz 2020. Sobald diese Entwürfe konkret werden, unterrichten wir Sie darüber umgehend“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

  Quelle: www.franz-partner.de


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