zurück

Gewichtige Hilfe

06.01.2015

Industrie unterstützt Fairplay Initiative "Mit einer Stimme"

Handwerker, die Bauprodukte einbauen, die sich später als mangelhaft erweisen, haben ein Problem. Bei Gewährleistungsfällen, die auf Produktmängeln beruhen, sind sie stark benachteiligt. Sogar unverschuldete Mängel müssen sie beseitigen und bleiben dabei oftmals auf den Kosten für den Ein- und Ausbau sitzen. Die Initiative "Mit einer Stimme" will eine Anpassung der Gesetze. Die Uzin Utz AG unterstützt als erster namhafter Hersteller der bauchemischen Industrie die Handwerkerbewegung.

Die Tinte auf dem Koalitionsvertrag ist schon seit einem Jahr trocken. Dennoch hat sich in Bezug auf das dort gegebene Versprechen „im Gewährleistungsrecht dafür sorgen zu wollen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat“ noch nicht viel getan. Das Bundesjustizministerium hat zwischenzeitlich eine Expertenkommission eingesetzt, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine greifbare Umsetzung ist jedoch nach wie vor offen.

PM-MES3-Uzin.jpg

Dr. H. Werner Utz will das Handwerk stützen: Wer Produktmängel zu vertreten habe, solle auch für den daraus entstehenden Schaden aufkommen, meint der Vorstandsvorsitzende.

Foto: Mit einer Stimme – Die Fairplay-Initiative für das Handwerk

Die Fairplay Initiative "Mit einer Stimme" versucht deshalb, bis zum Frühjahr 2015 mindestens 50.000 Unterstützer für eine Online-Petition zum deutschen Bundestag zu mobilisieren. So soll der akute Handlungsbedarf in aller Deutlichkeit aufgezeigt werden. Schon jetzt haben sich mehr als 7.000 Personen gegen die aktuelle Rechtslage ausgesprochen und als Unterstützer auf www.miteinerstimme.org eingetragen. Mit jedem weiteren Handwerker und vor allem jedem Unterzeichner der kommenden Online-Petition steigen die Chancen für eine zügige Umsetzung des Vorhabens.

Unternehmen der Herstellerindustrie für das Bauhandwerk, wie die Uzin Utz AG, hielten sich bisher meist bedeckt. Die aktuelle Rechtslage birgt für sie keine besonderen Risiken. Doch nur eine partnerschaftliche Zusammenarbeit kann Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens sein, meint Vorstand Dr. H. Werner Utz. „Wir sehen die erheblichen wirtschaftlichen Risiken, denen insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch das aktuelle Gewährleistungsrecht ausgesetzt sind“, sagt Utz. Das Unternehmen unterstütze den Wunsch des Handwerks nach einer fairen Risikoverteilung für mangelhaft hergestellte Produkte. In der eigenen Vertriebskette seien aufgrund der Art und Qualität der Produkte jedoch keine nennenswerten negativen Rückmeldungen festgestellt worden. Gutes Wirtschaften sei jedoch nur da möglich, wo Risiken kalkulierbar bleiben und fair verteilt werden. „Insbesondere muss sichergestellt sein, dass auch derjenige für einen Mangel und dessen Folgen eintritt, der diesen zu verantworten hat“, gibt Utz zu bedenken. Es müsse eine praktisch handhabbare und auch versicherbare Regelung gefunden werden. „Ganz wichtig ist es dennoch, dass auch die zeitliche Komponente nicht vernachlässigt wird. Deshalb schließen wir uns der Initiative Mit einer Stimme an und bitten alle Akteure in unserer Branche, ebenfalls über eine mögliche Unterstützung des Handwerks nachzudenken“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende seine Entscheidung. Nur so kann in absehbarer Zeit die Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

  Quelle: www.schaal-trostner.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare