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Gleiches Recht für alle?

17.11.2017

3. Dezember:

Tag der Menschen mit Behinderung

Die wenigsten behinderten Arbeitnehmer sind seit ihrer Geburt gehandicapt. Bei dem weitaus größeren Teil, rund 80 Prozent, tritt die Behinderung erst im Laufe des Lebens auf. „Arbeitgeber, die mindestens 20 Angestellte beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen“, darauf weist Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember hin.

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Schwerbehinderte Menschen sind Kollegen mit besonderen Rechten.

Foto: StockPhotoPro/fotolia/randstad

Die Ausbildung, Einstellung oder Wiedereingliederung von behinderten Beschäftigten wird bezuschusst. Auch bei der Arbeitsplatzgestaltung gibt es Fördermittel. Für Menschen mit Handicap gelten in der Arbeitswelt besondere Regeln: Sie haben, abhängig von der Wochenarbeitszeit, ein Anrecht auf bezahlten Zusatzurlaub. Bei Vollzeit beträgt er eine Woche.

Sie dürfen in puncto Einstellung, beruflicher Aufstieg, Entlohnung, Arbeits- und Fortbildungsbedingungen nicht benachteiligt werden. Außerdem genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Für eine Entlassung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes einholen. Dort wird geprüft, ob die Kündigung durch eine neue Ausstattung des Arbeitsplatzes, einer Arbeitsassistenz oder finanzieller Hilfe vermieden werden kann.

  Quelle: txn.


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