zurück

Globaler Mindeststeuersatz: Bundestag beschließt wegweisende Steuerreform

20.11.2023

Zur Bekämpfung der Steuervermeidung hat der Bundestag die Einführung einer globalen Mindeststeuer für international agierende Großunternehmen beschlossen.

 

Taschenrechner auf Schreibtisch liegend

 

Historischer Schritt zur Steuerreform
In Berlin hat der Bundestag die Implementierung einer globalen Mindeststeuer für international operierende Großunternehmen verabschiedet. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenden weltweiten Steuerreform, die darauf abzielt, den Steuerwettbewerb einzudämmen und zu einer gerechteren Steuerpraxis beizutragen.

Breite Zustimmung und Gegenstimmen im Bundestag
Die Einführung der globalen Mindeststeuer fand breite Zustimmung von der Koalition und der Unionsfraktion, während sie von der Linken und der AfD abgelehnt wurde. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf eine EU-Richtlinie, die sich gegen die Steuervermeidungstaktiken multinationaler Konzerne richtet.

Kernpunkte der neuen Steuerregelung
Die Reform besteht aus zwei Hauptelementen: der Festsetzung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen weltweit und der Neuregelung der Besteuerung großer Digitalunternehmen, um die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer zu verhindern.

Anwendung der Mindeststeuer auf Großunternehmen
Die neue Mindeststeuer gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro und wird voraussichtlich 600 bis 800 deutsche Unternehmen betreffen. Diese Regelung soll eine effektive Besteuerung von 15 Prozent sicherstellen, unabhängig vom Ort der Gewinnerzielung.

Zielsetzung und Kritik der globalen Mindeststeuer
Die Einführung der Mindeststeuer soll vorrangig die Steuergerechtigkeit stärken und weniger auf eine Erhöhung der Staatseinnahmen abzielen. Kritik gab es von der Linken wegen der aus ihrer Sicht beschränkten Einnahmen für Deutschland im Vergleich zu den geschätzten Verlusten durch Steuervermeidung.

Erwartete finanzielle Auswirkungen
Die erwarteten Mehreinnahmen für den Staat aus dieser Maßnahme belaufen sich auf etwa 20 Millionen Euro jährlich. Während Bund und Länder davon profitieren, wird für die Kommunen ein Rückgang der Einnahmen erwartet.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/bundestag-stimmt-fuer-einfuehrung-globale-mindeststeuer-fuer-konzerne-soll-kommen-53109


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare