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Grabzeichenwettbewerb für den Ausstellungsbereich

15.11.2017

„Grabgestaltung und Denkmal“ auf der BUGA Heilbronn 2019

Mitten in der Stadt Heilbronn und vor einer kraftvollen Kulisse aus Industriebauten, Weinbergen, Flussufern und städtischem Wohnen entsteht auf 40 Hektar einstigen Brachflächen und zwischen Neckar und Neckarkanal die Bundesgartenschau Heilbronn 2019.

Mit ihren unterschiedlichen Parklandschaften der Gartenausstellung und mit dem neuen Wohnquartier Stadtausstellung offeriert die BUGA Heilbronn 2019 ihren BUGA-Gästen neue Erfahrungen. Es werden gärtnerische und bauliche Highlights geboten, wechselnde gärtnerische und architektonische Garten-, Baukultur-, Kultur- und Wissensprogramme laden zu mehr als nur einem BUGA-Besuchstag ein. Mächtige Baumaschinen bewegen seit dem 1. Spatenstich am 03. November 2013 600.000 m³ Erde auf dem Gartenschau-Gelände und modellieren das junge Stück Stadt. Dabei traten Relikte der Geländegeschichte wie Kaimauern, Schiffswracks und Eisenbahnwaggons zu Tage. Mittlerweile hauchen die ersten Bäume, Wiesen und Stauden den neuen großzügigen Parklandschaften und den Uferbereichen des Neckars vielfältiges Leben ein.

Die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 ist der Motor für die künftige, lebenswerte Stadt-Landschaft Neckarbogen, die bis 2040 vollendet sein soll. 2019 will die BUGA Heilbronn 2019 für sechs Monate Gastgeber für ein Millionenpublikum sein, dem sie mit der Gartenausstellung und Stadtausstellung einen besonderen Tag ermöglichen möchte.Kurz: Die BUGA Heilbronn 2019 im Herzen von Baden-Württemberg wird ein einzigartiges Gartenfest sein.

Der Ausstellungsbereich „Grabgestaltung und Denkmal“ wird wieder ein Besuchermagnet sein. Direkt am Neckar in einem Bereich mit altem Baum- und Strauchbestand entsteht ein ganz besonderer Ort, der Jung und Alt begeistern wird. Die Steinmetze können ein Teil des Erfolgs werden. Machen Sie mit und beteiligen Sie sich mit Ihren individuellen Grabmalen an der Ausstellung.

Fünf gute Gründe für die Teilnahme am Wettbewerb
• Neue, kreative Ideen einer breiten Öffentlichkeit zeigen.
• Für die Erhaltung unserer Friedhofskultur werben.
• Mit Kollegen und Besuchern ins Gespräch kommen.
• Neues lernen.
• Zeigen, was das moderne Steinmetzhandwerk heute kann.

1. Auslober ist die BUGA Heilbronn 2019 GmbH Edisonstraße 25, 74076 Heilbronn am Neckar

Ideeller Träger ist der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV), Weißkirchener Weg 16 60439 Frankfurt, Tel.: 069-576098, Fax: 069-576090, info@biv-steinmetz.de,www.bivsteinmetz.de in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau (ZVG).
Die Durchführung des Wettbewerbs obliegt der Ausstellungsbevollmächtigten der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft, Frau Renate Behrmann.

2. Gegenstand des Wettbewerbes
Als Bestandteil des Ausstellungsbereiches „Grabgestaltung und Denkmal“ sollen beispielhafte Denkmale/Grabzeichen gezeigt werden. Eine rege Beteiligung des gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks ist wünschenswert. Willkommen sind auch Grabmale des Holzbildhauerhandwerks sowie der Metallgestalter.

Mit dem hier ausgeschriebenen Wettbewerb werden Entwürfe gesucht,
nach denen Denkmale in Stein, Holz oder Metall (oder in Kombination) für
Einzel-, Urnen-, Doppel- und Dreiergrabstellen zur Ausführung kommen.

3. Teilnahmebedingungen
Zum Wettbewerb zugelassen sind alle Steinmetze und Steinbildhauer des gesamten Bundesgebietes, die Mitglieder einer Steinmetz-/Steinbildhauer-Handwerksinnung und damit Mitglied des Bundesverbands Deutscher Steinmetze (BIV) sind. Alle Betriebe müssen in der Handwerksrolle A eingetragen sein.
Ebenfalls sind Metallgestalter und Holzbildhauer zugelassen. Zudem können sich Steinmetze und Steinbildhauer, die gegenwärtig eine Fach-/Meisterschule besuchen, beteiligen. (1)
Eine Gruppenbeteiligung ist möglich. (2)
In den beiden letztgenannten Fällen (1+2) sollen die Anwärter in ihrer Bewerbung auf diesen Umstand gesondert hinweisen.
Sonderanträge aus weiteren gestaltenden Bereichen können gestellt werden. Eine Zulassung erfolgt nach einer gesonderten Prüfung durch den BIV und die BUGA Heilbronn 2019.

4. Anmeldeverfahren
Alle Unterlagen sind jeweils einzureichen bei: BUGA Heilbronn 2019 GmbH, z. Hd. Frau Kathrin Lindner, Edisonstraße 25, 74076 Heilbronn am Neckar, Tel. +49 (0) 07131 2714-172, Fax +49 (0) 07131 2714-10, E-Mail: kathrin.lindner@buga2019.de.

Der zeitliche Ablauf des Anmeldeverfahrens:
Formlose Interessensbekundung bis 12.12.2017.
Eingangsbestätigung und Übersendung der offiziellen Anmeldunterlagen erfolgen zeitnah durch die BUGA Heilbronn 2019.

Einreichung der Entwürfe (Format siehe weiter unten) bis 28.02.2018.
Es gilt der Eingangsstempel der BUGA Heilbronn 2019. Die Sendung hat außen den Vermerk „Grabzeichenwettbewerb “ zu tragen.

Jurysitzung und Auswahl der Grabmale am 22.03.2018.

Kurzfristige Rückmeldung der BUGA Heilbronn 2019 an die Bewerber über die Ergebnisse.
Zulosung der Grabmale zu den Friedhofsgärtnern am 24.06.2018 und kurzfristige Information an die Steinmetze durch die BUGA.
Fertigstellung der Grabmale bis 15.02.2019 und Zusendung eines Fotos bis spätestens 20.02.2019 an die BUGA Heilbronn 2019.

5. Gestaltungsrichtlinien
Die Grabzeichen müssen in Gestaltung und Bearbeitung folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Die 67 Mustergräber sollen durch Grabzeichen gekennzeichnet werden, wobei nach der Auswahl der Grabzeichen und nach der Zulosung zu den Friedhofsgärtnern zwingend eine Abstimmung zwischen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen, Bildhauern bzw. Metallgestaltern bei der Grabgestaltung erforderlich ist.

Dafür wird dem Friedhofsgärtner durch die BUGA Heilbronn 2019 innerhalb von vier Wochen nach der Zulosung ein Foto des Entwurfs (Modell oder Plan) bzw. eine Datei mit dem Entwurf und jeweils mit eindeutigen Größen- und Farbangaben zur Verfügung gestellt. Nach der Fertigstellung des Grabmals erhält der Friedhofsgärtner in der zweiten Februarhälfte ein Foto (Papier oder E-Mail) des Grabmals. Friedhofsgärtner und Steinmetz, die gemeinsam ein Mustergrab gestalten, halten in der Planungs- und Umsetzungsphase regelmäßig Kontakt, um die Entwürfe aufeinander abzustimmen. Kurzfristige Anpassungen muss der Steinmetz dem Friedhofsgärtner aktiv mitteilen.

b) Als Material dürfen Naturstein, Holz, geschmiedetes, geschweißtes oder gegossenes Metall verwendet werden. Andere Materialien wie Glas oder Edelstahl sind als Beiwerk zugelassen. Eine allseitig gleichwertige Gestaltung der Denkmale wird erwartet. Politur darf nur als gestalterisches Element bei Ornamenten oder Schrift verwendet werden. Flächendeckende Politur ist nicht gestattet.

c) Alle Grabzeichen müssen eine Beschriftung aufweisen, denn die Beschriftung ist für den Betrachter ein wesentlicher Bestandteil des Grabzeichens. Neben dem Namen und Daten kann das Grabzeichen mit weiterem Text versehen werden.

d) Die Maße der Grabzeichen sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Grabstätte stehen. Folgende Richtmaße sollten deshalb eingehalten werden:
Einzelgräber – Ansichtsfläche:
Höhe: maximal 1,60 m;
Insgesamt: 0,8 m²;
Stärke mind.: 0,18 m.

Doppelgräber – Ansichtsfläche:
Höhe: maximal 1,80 m;
Insgesamt: 1,2 m²;
Stärke mind.: 0,18 m.

Urnengräber: Denkmale für Urnengräber sollten eine kubische Form haben.
(Grundriss: quadratisch, rund oder vieleckig). Die Grundfläche soll max. 0,2 m² betragen und eine maximale Höhe von 1,20 m aufweisen.

Holz- und Metallgrabzeichen im Besonderen: Die Grabzeichen müssen sich in Größe und Gestaltung in die Einzel-, Doppel- und Urnenfelder einfügen.

Werden die Maßvorgaben im Entwurf überschritten, bedarf es einer schriftlichen Begründung.

e) Es ist zu berücksichtigen, dass der Grabstein bis ca. 15 cm im Erdboden steht. Diese Länge ist bei der Größenentscheidung hinzuzurechnen.
f) Zugelassen werden ausschließlich neue Grabzeichen, d. h. Grabzeichen, die noch nicht auf anderen Gartenschauen gezeigt worden sind.
g) Die Grabmale müssen innerhalb der EU oder der Schweiz bearbeitet bzw. hergestellt worden sein und aus Materialien dieser Regionen stammen.

6. Anzahl und Art der Grabflächen
Insgesamt stehen 67 Grabstellen, davon 18 Urnen-, 22 Einzel-, 18 Doppelgrabstellen und 9 Dreisteller zur Verfügung. Die Dreisteller unterteilen sich in: 3 Urnengemeinschaftsanlagen, 3 Sarggemeinschaftsanlagen, 3 klassische Dreisteller). Es muss bei der Bewerbung vermerkt werden, welche Grabart vorgesehen ist.

7. Einzureichende Unterlagen
Einzureichen sind:
1. eine Zeichnung im Maßstab 1:1 mit Schrift, Symbolik und Angaben über Material, Grabart und Bearbeitung. Bei größeren Steinen kann die Zeichnung auch im Maßstab 1:2 erstellt werden oder ein Modell im Maßstab 1:10
oder
eine Datei mit dem Entwurf und der Maßstabbeschreibung (so können z. B. auch Fotos von der Zeichnung bzw. dem Modell eingereicht werden – diese Variante ist aus organisatorischen Gründen von der Jury ausdrücklich erwünscht)
oder
ein Foto von bereits vorhandenen Grabmalen.

Die Wahl der Variante beeinflusst nicht die Jurybewertung.
Es dürfen keine Grabmale eingereicht werden, die schon einmal öffentlich auf einer IGA/BUGA/LAGA/IGS gezeigt wurden.
2. Erläuterungstext (= halbe A4-Seite, 1,5 Zeilenabstand, Arial 12)

Jeder Entwurf (Modell, Zeichnung) ist mit einer selbstgewählten Kennnummer, bestehend aus einem Buchstaben und einer dreistelligen Zahl zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt bei der Zeichnung rechts oben, am Modell auf der Rückseite unten oder bei Einreichung per Datei ebenfalls oben rechts auf dem Entwurf. In einem verschlossenen Briefumschlag, der ebenfalls die Kennnummer rechts oben tragen muss, ist eine unfrankierte Postkarte beizufügen, die den Namen und die Anschrift sowie Kennnummer des Einsenders enthält. Der Absender darf außen nicht auf der Einsendung vermerkt sein.

8. Zusammensetzung der Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern/-innen des Bundesverbands Deutscher Steinmetze, einem (r) freien Bildhauer (in), einem Mitglied des Bundes deutscher Friedhofsgärtner und Vertretern der BUGA Heilbronn 2019 /DBG.

9. Bewertungskriterien
Die eingereichten Arbeiten werden bezüglich ihrer Idee, Wirkung und Ausführung nachfolgender Kriterien von der Jury beurteilt:

Materialauswahl: Wir weisen darauf hin, dass die Grabzeichen nur aus europäischen Materialien ausgeführt werden sollen, um die Aspekte der Nachhaltigkeit, Regionalität und Ökologie größtmöglich zu berücksichtigen.

Formgebung: Die Form des Grabzeichens soll sich in ihrer Proportion, also in Höhe, Breite und Tiefe, harmonisch in die jeweilige Grabgröße als Urnen-, Einzel-, oder Doppelgrab einfügen und sich dabei an einer zeitgemäß-modernen Gestaltung orientieren.

Oberflächenbearbeitung: Die Oberflächenbearbeitung des Grabzeichens soll eine hochwertige handwerkliche oder maschinell-technische Qualität aufweisen und dem verwendeten Material entsprechend geeignet ausgeführt werden.

Inschrift / Schriftgestaltung: Grundsätzlich soll das Grabzeichen mit einer Inschrift versehen sein; diese kann aber aus gestalterischen Gründen auch getrennt vom Grabzeichen mit einem eigenen Schriftblock dargestellt werden. Die Inschrift kann handwerklich graviert oder erhaben eingearbeitet, individuell maschinell eingestrahlt oder temporär auch nur farblich aufgetragen sein. Die Gestaltung der Inschrift sollte sich harmonisch in den Gesamteindruck des Grabzeichens einbinden.

Symbolik / Bildsprache: Die Symbolik und Bildsprache soll für den Betrachter anziehend und möglichst nachvollziehbar sein. Die Ausarbeitung kann in Naturstein handwerklich, maschinell, bildhauerisch-plastisch, grafisch-linear oder, als individuelle Anfertigung, auch in Holz, Metall oder anderen Materialien erfolgen.

Gesamteindruck: Der Gesamteindruck des Grabzeichens ergibt sich zunächst aus dem Zusammenspiel der vorgenannten Elemente und weiterhin aus dem Spannungsfeld, das sich aus dem Verhältnis von Grabzeichen zur Grabstätte ergibt. Zusätzlich soll hier die Innovationskraft bewertet werden, die vom Grabzeichen im Sinne einer individuell gestalteten Arbeit auf das allgemeine Gesamtbild der Grabzeichengestaltung ausgehen könnte.

10. Kosten und Versicherung
Die BUGA Heilbronn 2019 übernimmt die Kosten für das Fundament, die einheitliche Beschilderung sowie für die Anlieferung und den Rücktransport des Ausstellungsgutes in Höhe des Tarifes, der durch die BUGA Heilbronn 2019 beauftragten Spedition für alle Strecken über 100 km. Die BUGA Heilbronn 2019 trägt die Versicherungskosten des Ausstellungsgutes vom Zeitpunkt nach dem Aufbau bis zum Abbau des Ausstellungsgutes. Bei Inanspruchnahme der durch die BUGA Heilbronn 2019 beauftragten Spedition besteht eine Versicherung gegen Transportschäden. Weiterhin übernimmt die BUGA Heilbronn die Kosten für den Auf- und Abbau der Grabzeichen durch einen über eine Ausschreibung ermittelten Steinmetzbetrieb (Innungsmitgliedsbetrieb). Für die Regulierung von Schäden, die beim Auf- und Abbau entstehen, ist die ausführende Firma verantwortlich. Der Aussteller kann den Auf- und Abbau (jedoch kostenfrei für die BUGA Heilbronn 2019) selbst vornehmen.

11. Fotorechte
Der Aussteller erklärt sich bereit, dass alle von der Gesamtanlage oder von einzelnen Mustergräbern für diesen Zweck gemachten Fotos vom Bundesinnungsverband Deutscher Steinmetze, dem Bund deutscher Friedhofsgärtner, der BUGA Heilbronn 2019 und der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft (DBG) für die jeweiligen (verbandlichen) Presse- und Marketingaktivitäten genutzt werden können, ohne dass eine Namensnennung des Ausstellers erfolgt. Die Fotos werden nicht weitergegeben, sondern nur für diesen Zweck verwendet. Es besteht zwischen den Verbänden, der BUGA Heilbronn 2019 und der DBG Konsens, dass der Zweck der Marketingaktivitäten allein darin besteht, die Friedhofskultur sowie die BUGA Heilbronn 2019, explizit den Ausstellungsteil „Grabgestaltung und Denkmal“ zu fördern und keine einzelbetriebliche Werbung zu betreiben. Eine Nutzung dieser Fotos ohne Namensnennung durch Einzelbetriebe (auch Aussteller) ist untersagt. Ausnahme ist die Nutzung durch den jeweiligen zugelosten Mitaussteller. Die Fotorechte liegen beim BIV, dem BdF und dem beauftragten Fotografen. Die Fotos dürfen nur durch den jeweiligen Rechteinhaber nach Freigabe mit den o. g. Maßgaben verwendet werden.

12. Chancen für eine Beteiligung der Steinmetze im Infopavillon
Den ausstellenden Steinmetzen wird nahegelegt, die Betreuung des Ausstellungsteils „Grabgestaltung und Denkmal“ an mindestens jeweils zwei Tagen während der Laufzeit der BUGA Heilbronn 2019 mit Besucherberatung und Arbeit in der Lebenden Werkstatt ehrenamtlich zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Grabmalausstellung mit weiteren Informationen aus der Praxis zu intensivieren.

  Quelle: www.biv-steinmetz.de


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