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Grüne fordern für Vergabegesetz Mindestlöhne

18.10.2012

Zustimmung von Gewerkschaftsbund - Kritik von Regierungsparteien

In ihrem Entwurf für ein hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz fordern die Landtagsgrünen die standardmäßige öffentliche Ausschreibung von Aufträgen. Außerdem sollten Landesbehörden und Kommunen nur noch solche Firmen beauftragen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen, sagte der Grünen-Wirtschaftsexperte Kai Klose in Wiesbaden. Vom DGB-Landesbezirk und den hessischen Linken kam Zustimmung zu dem Entwurf, die FDP erwartet davon übermäßige und teure Bürokratie. Die CDU kündigte an, bis Jahresende ein Mittelstandsgesetz vorzulegen.

Die Grünen möchten zudem das Kostenvolumen bei der freihändigen Ausschreibung öffentlicher Bauaufträge auf 10.000 Euro, bei der beschränkten Ausschreibung auf 150.000 Euro beschränken. Die Konjunkturprogramme infolge der Finanzkrise hätten diese Deckelung aufgeweicht. Als unzuverlässig aufgefallene Unternehmen sollten zentral erfasst werden. Bei Aufträgen und Beschaffung soll auch eine Rolle spielen, ob Anbieter sozial und nachhaltig wirtschaften.

Wiederholt sei es zu erheblichen Fehlern bei Auftragsvergaben durch das Land gekommen, sagte der Grünen-Wirtschaftsexperte Kai Klose. Da der 2007 von der CDU vorgelegte Entwurf für ein Vergabegesetz nicht mit dem Europarecht übereinstimme, sei ein neues Gesetz zur Regelung eines fairen und transparenten Wettbewerbs umso dringlicher.

Linke mahnen Kontrolle der Einhaltung an

Der Wirtschaftsexperte des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, Kai Eicker-Wolf, nannte den Entwurf längst überfällig. Hessen gehöre zu den drei Bundesländern, die noch über kein Vergabegesetz verfügten und nicht gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen tätig würden. "In diesem Gesetzentwurf ist alles aufgeführt, was aus gewerkschaftlicher Sicht notwendig ist."

Die Fraktion der Linken lobte den Entwurf im Prinzip auch. Ihre Vorsitzende Janine Wissler mahnte jedoch, die bundesrechtlichen Schwellenwerte, die die Grünen übernehmen möchten, erfassten die meisten öffentlichen Aufträge nicht. "Vor allem zeigt die Erfahrung, dass die große Schwäche von Vergabegesetzen nicht in ihren Vorgaben liegt, sondern in der Überwachung ihrer Einhaltung", sagte Wissler.

Einen Missbrauch des beschleunigten Vergabeverfahrens aufgrund erhöhter Freigrenzen kann der CDU-Wirtschaftsexperte Walter Arnold bislang nicht beobachten. Auch darunter fallende Aufträge würden dokumentiert und geprüft und sicherten vor allem dem Mittelstand vor Ort Beschäftigung und Arbeitsplätze. Am Grünen-Entwurf kritisierte Arnold die Vorschrift eines Mindestlohns.

Der FDP-Rechtsexperte Stefan Müller sagte, seine Fraktion lehne die Verknüpfung von Vergaberecht und Tarifpolitik ab: "Mit ihrem Entwurf wärmen die Grünen bloß eine altbekannte Forderung nach Einführung von Mindestlöhnen auf." Wie frühere Vorschläge der Opposition erweise sich auch dieser Entwurf für ein Vergabegesetz als wenig wirksam und praktikabel. Ein solches Gesetz müsse für einen möglichst sparsamen Umgang mit Steuergeld sorgen. Viele Vorschriften kosteten Bürger und Mittelständler umso mehr.

 

  Quelle: dapd


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