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Handwerk weist Forderungen nach längerer Lohnfortzahlung zurück

05.04.2013

-- Von Peter Kosfeld --

Berlin (dapd). Das Handwerk weist Überlegungen in der SPD nach einer Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entschieden zurück. Die Forderung, die gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs auf zwölf Wochen auszudehnen, wenn ein Arbeitgeber kein Eingliederungsmanagement für Mitarbeiter anbiete, sei "völlig verfehlt", sagte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, am Donnerstag auf dapd-Anfrage in Berlin.

Die volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sei mit fast 40 Milliarden Euro jährlich die teuerste betriebliche Sozialleistung. Eine Ausweitung der Entgeltfortzahlung würde die Personalzusatzkosten weiter erhöhen und besonders das Handwerk stark belasten, gab Schwannecke zu bedenken. Im Übrigen seien die Arbeitgeber bereits dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sei. Es liege auch "im ureigenen Interesse von Arbeitgebern, dass gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter schnell ins Berufsleben zurückfinden".

Psychische Gefährdungen im Job

Die Arbeitsmarktexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, hatte der "Rheinischen Post" gesagt, sollten Arbeitgeber kein funktionierendes Eingliederungsmanagement für Mitarbeiter anbieten, die nach einer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, müsse die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von sechs Wochen auf zwölf Wochen verdoppelt werden. Kramme argumentierte: "Der psychische Druck am Arbeitsplatz hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, die Regelungen zum Arbeitsschutz haben sich dem nicht angepasst."

Sie schlug außerdem vor, externe Gesundheitsberater in die Unternehmen zu entsenden, um dort die Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Alle zwei oder drei Jahre sollten die Berater mit den Mitarbeitern "ungezwungen über Verbesserungen sprechen" können. Überdies werde die SPD bei einem Wahlsieg im September eine "Anti-Stress-Verordnung" umsetzen, die Arbeitgeber dazu verpflichte, die möglichen psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz darzustellen und Hilfen anzubieten.

Das Bundesarbeitsministerium räumte ein, dass der Schutz vor psychischen Belastungen in der Arbeitswelt "immer wichtiger" werde. Beim psychischen Arbeitsschutz bestünden "noch Erkenntnislücken", die es zu schließen gelte, sagte ein Sprecher der dapd. Eine längere Lohnfortzahlung lehnte das Ministerium jedoch ab, zumal Vorschriften zur Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter bereits bestünden. Dies liefe zudem "auf eine beträchtliche Zusatzbelastung von Arbeitgebern" hinaus. Im Vordergrund müssten Prävention und die Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch bessere Beratung, Unterstützung und Information stehen, sagte der Sprecher.

Arbeitgeber müssen zahlen

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Arbeitnehmern. Entsprechend umstritten war Mitte der 1990er Jahre die von der schwarz-gelben Regierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitete Einschränkung der Sozialleistung. 1996 beschloss der Bundestag eine von 100 auf 80 Prozent reduzierte Lohnfortzahlung. Zwei Jahre später - nach dem Regierungswechsel 1998 - hob die neue rot-grüne Regierung diese Änderung aber bereits wieder auf. Seit 1999 werden nun wieder für sechs Wochen die vollen Bezüge vom Arbeitgeber bezahlt, wenn ein Mitarbeiter krank ist.

Seither hat es keine wesentlichen Änderungen an dem Gesetz mehr gegeben. Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, ist der Arbeitgeber von der weiteren Lohnfortzahlung befreit. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung schätzt, dass die gesetzlichen Kassen 2012 neun Milliarden Euro an Krankengeld ausgezahlt haben.

  Quelle: dapd


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