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Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen

13.07.2015

Ende Mai müssen viele Bundesbürger ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 abgeben. Dabei können sie einen Teil ihrer Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend machen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro. Vorausgesetzt, es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde. Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. Und: Handwerkerleistungen können nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Arbeiten nicht gleichzeitig öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem zinsgünstige Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, beispielsweise aus der KfW-Förderung. Weitere Informationen im VPB-Ratgeber: Steuern Sparen mit Handwerkerrechnungen. Download unter diesem Link http://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Steuern-sparen-mit-Handwerkerrechnungen.pdf

  Quelle: www.vpb.de


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