zurück

Handwerkliche Bauleistungen von der Steuer absetzbar

31.07.2012

Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert ausweisen lassen / Organisierte Firmen stehen für Qualität und Fachkenntnisse

Handwerkliche Bauleistungen wie Modernisierungsarbeiten an der Fassade oder am Dach, Pflastertätigkeiten auf dem Wohngrundstück oder Umbauarbeiten in der Wohnung beziehungsweise im Haus werden von Bauherren gerne in mündlicher Absprache in Auftrag gegeben. Um Geld einzusparen, wird die Steuer umgangen. Dabei können Handwerkertätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. So ist der Anteil der Arbeits- sowie der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten im Rahmen der nächsten Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt absetzbar.

Voraussetzung für eine Berücksichtigung der handwerklichen Bauleistungen ist, dass das ausführende Unternehmen die Kosten gesondert ausweist, da Materialausgaben nicht in Ansatz gebracht werden können. Ebenso muss der Bauherr die Rechnung sowie die Zahlung des Betrages auf ein Konto des Auftragnehmers (z.B. durch einen Kontoauszug) nachweisen. Denn Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Durch die Beauftragung eines Bauunternehmens, das seine Leistung mit einer Rechnung bescheinigt, wird dem Bauherrn eine qualitativ hochwertige Arbeit garantiert. „Auftraggeber sollten daher Firmen engagieren, die beispielsweise in der Fachgemeinschaft Bau oder einer Innung organisiert sind. Diese Unternehmen verfügen nicht nur über entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen, sondern betreuen den Kunden auch fachmännisch“, so Reinhold Dellmann, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. Die Gefahr von Pfusch am Bau, die von unseriös arbeiteten Firmen ausgeht, wird somit um ein Vielfaches reduziert.

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. vertritt die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg. Mit ihren rund 900 Mitgliedern ist sie der größte Bauarbeitgeber- und Bauwirtschaftsverband in der Region. Als Mitglied ist die Fachgemeinschaft Bau zudem im Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB) organisiert, der mit seinen ca. 2.600 Mitgliedern als größter ostdeutscher Spitzenverband die Anliegen der ostdeutschen Bauwirtschaft gegenüber Bundes- und Landespolitik vertritt.

  Quelle: Fachgemeinschaft Bau, Berlin und Brandenburg e.V.


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare