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Handwerksrechtliche Schwarzarbeit muss eine Straftat werden

21.09.2018

"Will man ein deutliches Signal gegen die Schwarzarbeit im Handwerk setzen, so muss man sie von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochstufen“, verlieh Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), auf einem Netzwerktreffen in Stuttgart einer Forderung des Handwerks Nachdruck.

„Schwarzarbeit schadet nicht nur den gesetzestreuen Handwerksbetrieben, sondern ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das intensiv verfolgt und sanktioniert werden muss. Eine Ordnungswidrigkeit, deren Bußgeldrahmen von den Behörden meist noch nicht einmal voll ausgeschöpft wird, hat schlichtweg zu wenig Abschreckungscharakter“, so Vogel. Unverständlich sei vor allem, dass der mit der Schwarzarbeit einhergehende Steuer- und Sozialversicherungsbetrug eine Straftat darstellt, die handwerksrechtliche Schwarzarbeit hingegen nicht.

Der BWHT hat sich bereits vergangenen Oktober in einem Positionspapier für eine schärfere Bekämpfung stark gemacht: Neben der Hochstufung zur Straftat umfasst der Forderungskatalog des Handwerks auch die Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbständige sowie eine Ausweitung des Handwerkerbonus und der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen. „Auch Maßnahmen, die Schwarzarbeit aus Sicht potenzieller Auftraggeber unattraktiver machen, wären hilfreich“, so Vogel weiter.

Auf dem Netzwerktreffen „Wirtschaftsförderung zur Schwarzarbeitsbekämpfung“ bei der Handwerkskammer Region Stuttgart tauschte sich die Handwerksorganisation mit Vertretern von Behörden und Kommunen zum Thema aus. Eine vielfach geäußerte Forderung, der sich auch das Handwerk anschließt, war die nach einer besseren personellen Ausstattung von Schwarzarbeit verfolgenden Ordnungsbehörden.

Das Positionspapier des BWHT zur Bekämpfung der Schwarzarbeit steht auf der Verbandshomepage zum Download zur Verfügung: www.bwht.de/positionspapiere

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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