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Hardware-Nachrüstung für Kommunalfahrzeuge kann starten

05.12.2018

BMVI veröffentlicht Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 rund 100 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen sog. schwerer Kommunalfahrzeuge bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten zu unterstützen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde letzte Woche veröffentlicht.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Schwere Kommunalfahrzeuge wie Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge sind ständig in Städten unterwegs. Hardware-Nachrüstungen bei solchen Kommunalfahrzeugen sind effektiv, weil diese Fahrzeuge vergleichsweise hohe Fahrleistung in den Innenstädten zurücklegen. Sie sind technisch ausgereift und der Bauraum ist vorhanden. Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Fahrzeuge lassen sich bis zu 85 Prozent NOx einsparen.“

Förderfähig ist die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge, die in den 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter zugelassen sind und die die, die in der Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen erfüllen.

Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden.

Förderberechtigt sind folgende juristische Personen: Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen sowie öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe agieren. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen 15.000 bis 30.000 Euro pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser auf einen Höchstbetrag von 15.000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 12.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019 begrenzt. In den Jahren 2019 und 2020 stehen rund Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.

Zahlen: Deutschlandweit sind rund 75.000 Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bei den Kommunen angemeldet. Davon erfüllt der überwiegende Teil nicht die neueste Schadstoffstufe Euro VI. Für eine Hardware-Nachrüstung kommen deutschlandweit rund 28.000 Fahrzeuge in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten in Betracht.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge.html

  Quelle: ©2018 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


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