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Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten

12.12.2016

Alle Bundesländer schreiben demnächst den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten vor: In Berlin tritt das entsprechende Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft. Auch Altbauten müssen in den meisten Ländern inzwischen nachgerüstet werden.

Deadline für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen und Saarland ist der 31. Dezember 2016, also in wenigen Tagen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). In Sachsen liest sich zwar die Gesetzesbegründung anders, nach dem Gesetzeswortlaut selbst müssen Rauchwarnmelder seit 2016 aber nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand installiert werden, wenn nicht gerade zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes ein Verfahren nach der alten Bauordnung bezüglich des Gebäudes lief. Selbst wenn kein Amt den Einbau der Melder kontrolliert, rät der VPB Hausbesitzern doch zum Einbau: Rauchwarnmelder retten Leben.

Sie sind leicht zu installieren, können sogar geklebt werden. Rauchwarnmelder sollten mit dem Qualitätszeichen „Q“ gekennzeichnet sein und der Angabe „EN 14604“. Das „Q” ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die sich für den Langzeiteinsatz eignen. Auch solche Modelle sind inzwischen preisgünstig auf dem Markt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. DIN-Normen sind aber keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Experten raten daher sogar zu noch mehr Sicherheit: Alle Räume sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein, außer Bad und Küche, denn dort lösen wabernde Dunstwolken regelmäßige Fehlalarme aus.

  Quelle: www.vpb.de


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