Die Einzelheiten des Gesetzes und welche Auswirkungen es auf die öffentliche Beschaffung haben wird.
Das Land Hessen hat ein neues Klimagesetz verabschiedet, das besagt, dass bei allen Entscheidungen, Planungen und Investitionen des Landes der Klimaschutz berücksichtigt werden muss. Dies wird voraussichtlich Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung haben. Ein CO2-Preis wird bei der wirtschaftlichen Berechnung von öffentlichen Beschaffungen berücksichtigt, um Treibhausgasemissionen zu kompensieren, die nicht vermieden werden können. Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 eine "netto-treibhausgasneutrale" Landesverwaltung zu erreichen, damit perspektivisch die Kompensation wegfallen kann. Bis 2045 sollen alle Investitionen des Landes klimaneutral sein. Bieter im Bereich der Gebäudetechnik müssen damit rechnen, dass nur noch Anlagen verwendet werden, die auf die Verbrennung fossiler Energieträger verzichten. Das Land bietet Gemeinden und Landkreisen Unterstützung an, um klimaneutral zu werden, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. |