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Heuking lichtet Ankreuzdschungel in den IT-Verträgen der öffentlichen Hand

01.09.2020

Heuking Kühn Lüer Wojtek bietet der öffentlichen Hand jetzt eine intelligente Software zur rechtssicheren Erstellung von IT-Verträgen an. Gemeinsam mit dem Berliner Legal Tech Unternehmen Lawlift hat die Kanzlei ein webbasiertes System entwickelt, um die berüchtigten EVB-IT-Vertragsmuster radikal zu vereinfachen.

Was steckt dahinter: Die „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) sind der öffentlichen Hand haushaltsrechtlich vorgegeben. Sie stammen teilweise noch aus den Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts. Mit der Zeit ist der Umfang der Vertragswerke ständig gewachsen. Derzeit umfassen sie mehrere tausend Seiten Vertragstext, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Erläuterungen.

Die Anwendung der Verträge in der Praxis war bisher mehr als beschwerlich. Die Texte bestehen aus einem auch für Fachleute kaum mehr zu durchdringenden „Ankreuzdschungel“ von Regelungsvarianten. Schon die Auswahl des richtigen Musters ist Gegenstand seitenlanger Erläuterungen.

Für IT-Berater ist die Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Anwendung der EVB-IT-Verträge ein lukratives Geschäftsfeld. Insbesondere kleinere Kommunen ohne spezialisierte Justitiare sind kaum in der Lage, das Vertragswerk selbständig zu administrieren. So hat sich eine ganze Fortbildungsindustrie zum Thema EVB-IT etabliert und es werden regelmäßig hochpreisige Seminare zur „Vermeidung von Stolperfallen“ bei der Anwendung von EVB-IT-Verträgen angeboten.

Dank der neuen Heuking EVB-IT-Suite gibt es nun eine Alternative: „Mit unserem System ist künftig jeder vorgebildete Nutzer in der Lage, auch komplexe EVB-IT-Verträge selbst zu erstellen und die einschlägigen Weichenstellungen mit Systemunterstützung eigenständig zu treffen“, so der Projektleiter und Rechtsanwalt Marc-Philip Greitens.

„Mithilfe einer zweistelligen Zahl von Heuking-Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Standorten haben wir monatelang daran gearbeitet“, erläutert der Kölner Partner und IT-Rechtsspezialist Dr. Lutz Keppeler.

„Heuking stellt ihren Mandanten die Software im Rahmen von Schulungen“, so der Co-Leiter der Praxisgruppe Öffentlicher Sektor Dr. Martin Schellenberg. „Wir nutzen das System auch selbst, um uns besser auf unsere Kernkompetenz, die strategische Rechtsberatung und erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten vor Gericht und in Transaktionen zu konzentrieren.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden von weniger anspruchsvollen Tätigkeiten entlastet und Mandanten profitieren von einem besseren Preis-Leistungsverhältnis bei der Beauftragung von anwaltlichen Leistungen“. „Mandanten erwarten zukunftsweisende Lösungsansätze ihrer rechtlichen Fragestellungen. Diese Anforderung gilt auch mit Blick auf eine optimale Mandatsführung. Heuking bindet gezielt Legal Tech-An-wendungen bei der Mandatsbearbeitung ein und bildet Vorgänge insofern effizient digital ab, um die rechtliche Expertise ganz auf den unternehmerischen Erfolg unserer Mandanten zu fokussieren“, unterstreicht Dr. Peter Ladwig, Managing Partner für IT und Legal Tech.

  Quelle: www.heuking.de


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