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Holzwärme-Verbände fordern verlässliche Förderung

21.08.2023

Einflussreiche Verbände fordern klare Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme, um Unsicherheiten zu beseitigen und die Wirtschaft zu stärken.

 

pellets

 

Verschiedene branchenführende Verbände, darunter der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband sowie die Initiative Holzwärme, haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Politik dazu aufgerufen, klare und stabile Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu etablieren. Die langwierige Unsicherheit, die durch anhaltende Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entstanden ist, muss nach Ansicht der Verbände rasch beendet werden.

Ungewissheit beeinträchtigt Verbraucher und Wirtschaft

Die seit Monaten anhaltende Hängepartie aufgrund der GEG-Debatten hat nachhaltige Auswirkungen auf Verbraucher sowie die gesamte Wertschöpfungskette. Diese anhaltende Unsicherheit belastet die deutsche Wirtschaft zusätzlich, was dringend korrigiert werden muss, um Schaden abzuwenden.

Klare Forderungen an die Politik

Die Verbände haben konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger gerichtet, um die bestehende Unsicherheit im Markt zu mildern. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Obergrenze der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro anzuheben. Der aktuelle GEG-Entwurf sieht vor, die förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro zu reduzieren. Diese Änderung würde dazu führen, dass Investitionen ab rund 40.000 Euro für den Kauf und die Installation neuer Heizungsanlagen trotz eines Fördersatzes von 50 Prozent im Vergleich zur gegenwärtigen Regelung niedrigere Förderbeträge erhalten würden. Da die Kosten für Holz- und Pellet-Zentralheizungen im Durchschnitt bei mindestens 40.000 Euro liegen und je nach technischer Ausstattung und begleitenden Maßnahmen auch höher sein können, wird die Forderung nach angemessenen Fördermitteln hervorgehoben.

Schnelle Umsetzung und Wahlrecht für Antragsteller

Um eine Lähmung des Marktes bis zum Starttermin im Januar 2024 zu verhindern, setzen sich die Verbände für eine zeitnahe Implementierung neuer Förderbedingungen ein. Zu diesem Zweck schlagen sie vor, allen Antragstellern ein Wahlrecht einzuräumen, das es ermöglicht, sich nachträglich für die günstigeren Förderbedingungen zu entscheiden. Dieses Wahlrecht sollte vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten.

Optimierung des Klimageschwindigkeitsbonus und beschleunigte Degression

Die Verbände empfehlen, den geplanten Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bereits bei Einführung der neuen Förderkulisse zu gewähren und auf 25 Prozent anzuheben. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die vorgesehene Degression nicht erst wie gegenwärtig im Jahr 2028, sondern bereits ab 2025 in Kraft treten zu lassen. Dies soll Anreize schaffen, den Einsatz holzbasierter Heizsysteme zu beschleunigen und die langfristige Entwicklung in Richtung nachhaltiger Energienutzung zu fördern.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/politik/holzwaerme-verbaende-fordern-verlaessliche-foerderung-fuer-investoren


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