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IG BAU fordert faire Regeln für das Vergaberecht

22.02.2016

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Bundestag auf, das Vergaberecht sozial und ökologisch zu gestalten. Anlässlich der Anhörung zur Vergabeverordnung sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers: „Die öffentliche Auftragsvergabe muss vorbildlich verlaufen und für saubere Bedingungen sorgen.

Bei der Gesetzesnovellierung wurde die Chance dafür leider vertan. Jetzt muss der Bundestag diesen Geburtsfehler auf dem Verordnungsweg heilen. Die von Brüssel vorgegebene Verpflichtung, bei öffentlichen Vergaben umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Standards sicherzustellen, muss erfüllt werden.“

Nach EU-Recht muss Deutschland bis April dieses Jahres die europäischen Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe in nationales Recht umsetzen. Bereits 2014 hatte Brüssel die Richtlinien dahingehend modernisiert, dass soziale Kriterien bei der Vergabe ausdrücklich gestärkt werden. Das Ende 2015 dazu verabschiedete Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts bleibt aus Sicht der IG BAU weit hinter den Erfordernissen der EU zurück. Über Verordnungen soll dieses Gesetz nunmehr ausgestaltet werden. Die IG BAU erwartet, dass die anfänglichen Versäumnisse bei der Stärkung sozialer wie ökologischer Standards korrigiert werden.

Insbesondere fordert die IG BAU eine Regelung, die sicherstellt, dass nicht der billigste sondern der beste Preis den Zuschlag erhält. Bei der Ermittlung des besten Preises ist es zwingend, soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Zudem fehlen Vorschriften zur Bekämpfung missbräuchlicher Subunternehmerketten. Die Zahl der Unterauftragsvergaben sollte auf vier Subunternehmen begrenzt werden. Längere Ketten dienen gerade am Bau nur der Verschleierung von Dumpinglöhnen. Bereits bei der Abgabe des Angebotes muss der Anbieter die Subunternehmer benennen, mit denen er den Auftrag abarbeiten will.

Auch braucht es ein bundesweites Vergabeausschlussregister, welches perspektivisch europaweit organisiert werden muss. Schließlich fehlen Regelungen zur Kontrolle und zur Sanktionierung von Verstößen.

  Quelle: www.igbau.de


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