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Illegale Absprachen gefährden den fairen Wettbewerb – Submissionsabsprachen erkennen

23.09.2015

Illegale Absprachen gefährden den fairen Wettbewerb und hebeln den Qualitäts- und Preiswettbewerb unter den Bietern bei Ausschreibungen aus. Das Bundeskartellamt hat daher einen Leitfaden herausgegeben, mit dessen Hilfe sich Submissionsabsprachen besser erkennen lassen.

Bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauvorhaben entsteht dem Staat durch Submissionsabsprachen ein Schaden von mehreren Milliarden Euro jährlich, so eine Schätzung des Bundeskartellamts. „Die Zeche für diese illegalen Absprachen zahlen die Steuerzahler und die Anbieter, die durch diese illegalen Methoden aus dem fairen Wettbewerb gedrängt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Horak. Fliegen die illegalen Absprachen auf, können aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend gemacht werden. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind etwa das Schienenkartell oder das Zuckerkartell.

Das Bundeskartellamt hat daher eine Liste von Verdachtsmomenten zusammengestellt, die auf illegale Absprachen hindeuten könnten – aber nicht müssen. Doch auch im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, das Bundeskartellamt oder die zuständige Landeskartellbehörde über diese Auffälligkeiten zu informieren. Dazu zählen:

Äußerliche Ähnlichkeiten der Angebote
Es kommt vor, dass alle Angebote von einem Bieter stammen. Dies kann sich z.B. durch die gleichen Fehler in den Kalkulationen, derselben Handschrift, identischem Layout, etc. äußern.

Auffällige Preiskalkulationen
Ist ein Bieter sehr zuversichtlich, das günstigste Angebot zu machen, sind die Einheitspreise gleich bzw. die Pauschalpreise überhöht oder liegen die Preise bei Brutto-, End- oder Zwischensummen viel näher zusammen als anzunehmen wäre, kann das auf Preisabsprachen oder illegale Kenntnisse hindeuten. Auch wenn die Preise eines Bieters bei vergleichbaren Ausschreibungen deutlich variieren, kann das ein Hinweis auf Angebotsabsprachen sein. Fällt der Preis durch den Eintritt einen neuen Wettbewerbers deutlich, könnte es sein, dass es bei ähnlichen Ausschreibungen zuvor illegale Preisabsprachen gab.

Marktaufteilung
Insbesondere in Märkten mit wenigen Anbietern, könnte es sein, dass diese sich den Markt aufteilen. Hinweise können sein, dass ein Bieter eine Ausschreibung immer oder nie gewinnt, die Vergabe nach einem bestimmten Schema erfolgt oder der Sitz der Vergabestellen.

Scheinangebot
Oberflächliche Angebote können ein Hinweis auf Zeitdruck des Bieters sein. Sie können aber auch ein Indiz dafür sein, dass es sich aufgrund einer Absprache um ein bloßes Scheinangebot handelt.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können streng geahndet werden. Submissionsabsprachen werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.

Marktteilnehmer, die durch illegale Absprachen von Wettbewerbern benachteiligt werden, können sich rechtlich wehren und z.B. Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mehr Informationen: www.kartellrechtler.de

  Quelle: Horak Rechtsanwälte / PR Agentur: schmallenberg


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