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Immer intelligentere Einfallstore beim Cybercrime

13.05.2019

In Köln befindet sich eine der Schaltstellen zur Bekämpfung von Cybercrime. Oberstaatsanwalt Markus Hartmann warnt Unternehmen im BIP-Interview davor, Cyber-Attacken bei den Strafverfolgungsbehörden nicht anzuzeigen.

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„Es gibt durchaus Fälle, in denen gekündigte Mitarbeiter oder Angestellte zur Konkurrenz wechseln und vorher noch eine ‚digitale Mitgift‘ mitnehmen“, sagte Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, im Interview mit dem BME-Verbandsmagazin BIP-Best in Procurement.

Foto: Anne Wirtz

Cyberkriminelle werden zunehmend professioneller. Gefahren für Unternehmen können mittlerweile auch von vor- oder nachgelagerten Stufen der Lieferkette ausgehen. Da viele größere Unternehmen in sehr gute Sicherheitsmaßnahmen investiert haben, hat ein Umdenken bei den Cyber-Kriminellen eingesetzt. „Man wendet sich an einen kleinen Zulieferer, der nur eine fachbranchenspezifische Lösung programmiert und nicht ein so hohes Maß an IT-Sicherung betreibt“, erläutert Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), die Cybercrime-Verfahren von größerer Bedeutung verfolgt, im Interview mit dem BME-Verbandsmagazin BIP-Best in Procurement. Über ein reguläres Update vonseiten des Zulieferers hebele man sämtliche Detektionsmechanismen, die ein Unternehmen habe, aus. Damit würden Täter eine digitale Vertrauensbeziehung, die zwischen dem Zulieferer und dem eigentlichen Ziel der Attacke bestehe, ausnutzen.

Mittlerweile lassen sich E-Mails nicht mehr so schnell aufgrund vieler Rechtschreibfehler als Gefahr identifizieren, und Viren werden über Updates eingeschleust. „Ein anderer Fall sind ‚Innentäter‘. Das sind häufig gekündigte Mitarbeiter oder Angestellte, die zur Konkurrenz wechseln und vorher noch eine ‚digitale Mitgift‘ mitnehmen“, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt.

Angreifer nisten sich im Netzwerk ein
Den Unternehmen droht neben der klassischen Erpressung und Forderung nach Lösegeld eine dauerhafte Kompromittierung des Unternehmens und seiner IT-Ressourcen. Mittlerweile beträgt die mittlere Verweildauer der Angreifer bis zur Entdeckung fast ein halbes Jahr. Das bedeutet: „Ein Angreifer liest ein halbes Jahr mit, was denn in diesen Netzen für Daten ausgetauscht werden mit dem Ziel interessante Daten abzugreifen und sie für den Auftraggeber nutzbar zu machen“, erklärt Hartmann. Er setzt sich im direkten Dialog mit den Unternehmen dafür ein, dass Unternehmen unmittelbar auf die Strafverfolgungsbehörden zukommen, wenn sie Ziel einer Cyber-Attacke geworden sind. Denn, so Hartmann, „eine Anzeige nützt mir nichts, wenn sie erst nach tagelanger Abstimmung in der Rechtsabteilung mit dem Vorstand zehn Tage nach dem eigentlichen Vorfall bei mir eintrifft.“ Der intensive Austausch mit den Unternehmen hat immerhin dazu geführt, dass die Bereitschaft zur Anzeigenerstattung gestiegen ist.

  Quelle: www.bme.de


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