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In vielen Bauverträgen fehlt noch das Widerrufsrecht

01.02.2019

Das Bauvertragsrecht ist Anfang 2018 in Kraft getreten. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) werden die Neuerungen aber nur schleppend umgesetzt. Zwar gibt es Baufirmen, die von Anfang an mit gesetzeskonformen Vertragsunterlagen arbeiten, viele tun es aber noch immer nicht. Bauherren sollten sich aber auf alte Verträge nicht einlassen, rät der VPB, sie entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben und bringen während des Bauens garantiert Ärger. Einen veralteten Vertragsentwurf erkennen Bauherren zum Beispiel daran, dass sie vor Abgabe ihrer Vertragsabschlusserklärung nicht über das ihnen beim Schlüsselfertigneubau aus einer Hand auf eigenem Grund rechtlich zustehende Widerrufsrecht informiert werden. Das muss aber vorher in Textform passieren.

  Quelle: www.vpb.de


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