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Innovativer DIN-Länder-Vertrag: Neuausrichtung der Baunormen

14.12.2023

Deutschlands Baunormen werden durch den neuen DIN-Länder-Vertrag gestärkt. Änderungen zielen auf klare Standards und öffentlichen Zugang ab.

 

Wohnungsbau Baustelle Gerüst

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                      

Erneuerung der Baunormen-Zusammenarbeit

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 Bundesländer Deutschlands haben kürzlich ihren Kooperationsvertrag im Bereich der bauaufsichtlichen Normen erneuert. Diese Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Klärung der Baurechtsnormen auf Länderebene.

Bedeutung der Normen für das Baurecht

Die Bundesländer nutzen Normen des DIN, um baurechtliche Vorgaben präziser zu gestalten. Diese Normen, entwickelt von einem breiten Spektrum an Interessengruppen, bilden die Grundlage für die gesetzliche Regulierung im Baubereich. Der aktualisierte Vertrag legt fest, wie diese Normen erstellt werden, insbesondere wenn sie gesetzlich bindend sind oder als Referenzen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) dienen.

Neue Gestaltung der Baunormen

Der Vertrag bringt wesentliche Änderungen in der Struktur der rund 600 bauaufsichtlichen Normen mit sich. Ziel ist es, Mindestanforderungen von weiterführenden Standards zu trennen, um einfaches und kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen. Diese Umstrukturierung soll auch den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln und Beteiligten im Bauwesen mehr Klarheit bieten.

Öffentliches Bauportal für transparenten Zugang

Eine Schlüsselkomponente des Vertrags ist die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Bauportals ab Januar 2024. Dieses Portal ermöglicht Privatpersonen den Zugang zu wichtigen Baunormen, was insbesondere für private Bauvorhaben von Bedeutung ist. Zusätzlich wird ein spezielles Portal für Behörden eingerichtet, um deren Zugriff auf Normen zu erweitern.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/neuer-din-laender-vertrag-din-und-bundeslaender-staerken-die-baunormung/


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